Bundesverkehrsministerium droht Klagewelle durch GaLaBau - Neuer Maut-GAU?

Transportiert ein Dachdecker mit einem 5-Tonner Materialien zur Dachbegrünung von seinem Betriebshof zum Kunden, dann ist das mautfrei. Transportiert ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer aber mit dem gleichen Fahrzeug dasselbe Material von seinem Betriebshof zum Kunden, dann zahlt er Maut. Das klingt nicht nur irrational, sondern es verstößt auch noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Dennoch wird es genauso für die rund 20.000 Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus ab 1. Juli 2024 Wirklichkeit.

Für den GaLaBau gilt: Weil es keine „Handwerkerausnahme“ geben soll, werden auch die Werkverkehre von leichten Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) mit Maut auf Autobahnen und den meisten Bundesstraßen belegt. An dieser Vorgehensweise will das Bundesverkehrsministerium festhalten.

„Es liegt doch auf der Hand: Da ist ein Fehler passiert, für den im Ministerium niemand die Verantwortung übernehmen möchte – und für den nun der GaLaBau teuer bezahlen soll“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf. „Wenn das Bundesverkehrsministerium nicht noch in letzter Minute seine Verweigerungshaltung aufgibt, kommt die Lkw-Maut für leichte Nutzfahrzeuge im GaLaBau ab 1. Juli 2024. Das bleibt irrational, ärgerlich, und das werden wir auch in der öffentlichen Kommunikation weiter laut und deutlich sagen!“

Klagewelle Vorprogrammiert
Wie werden die Verbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus nun verfahren, um die Mitgliedsbetriebe weiter im Kampf gegen die Maut zu unterstützen?

„Das ist ein neuer „Maut-GAU“ für das BMDV: Da ist eine Klagewelle durch die betroffenen Garten- und Landschaftsbaubetriebe gegen die nicht rechtskonforme Umsetzung eines Bundesgesetzes vorprogrammiert!“ macht Thomas Banzhaf seinem Ärger Luft. „Den wichtigen Akteuren im Bundestag und in der Bundesregierung ist das Problem bekannt. Für uns unfassbar, dass sich das Bundesverkehrsministerium trotz vergleichbarer Tätigkeiten weigert, den GaLaBau von der Maut auszunehmen, wie es für das Handwerk gilt!“

Fehlende „Handwerkerausnahme“ für GaLaBau Verstößt gegen das Grundgesetz

Die Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bezieht mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten in die Handwerkerregelung mit ein. Ein vom BGL beauftragtes Rechtsgutachten stärkt dem GaLaBau eindeutig den Rücken. Denn das Gutachten stellt einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes fest und belegt darüber hinaus: Das Bundesverkehrsministerium setzt die Regelungen des Gesetzes mit dem jetzigen Vorgehen nicht korrekt um. Der Gutachter des BGL ist niemand Geringeres als ein renommierter Professor für Öffentliches Recht, der gleichzeitig Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverkehrsministeriums ist. 

Welche rechtlichen oder anderen Möglichkeiten wird der GaLaBau jetzt nutzen, um weiter gegen die Fehlentscheidung des BMDV vorzugehen?

Die GaLaBau-Verbände selbst sind nicht klagebefugt, da gegen sie weder Mautbescheide ergehen noch Bußgelder verhängt werden und auch die Voraussetzungen für eine Sammelklage fehlen. Um die Mitgliedsbetriebe weiter zu unterstützen, haben die GaLaBau-Verbände verlässliche, kompetente Ansprechpartner für die juristische Begleitung der Mitgliedsbetriebe zur erweiterten Mautpflicht. Mitglieder können die Kontaktdaten der Kanzlei bei ihrem Landesverband erfragen. „Zudem steht unsere politische Kommunikation zum Thema Maut mit Abgeordneten, Parteien und Ministerien weiter im Fokus unserer Arbeit“, so der BGL-Präsident. „Der BGL hat zum Beispiel auf den Bundesparteitagen im Frühjahr klare Botschaften gesendet. Auf unseren Social-Media-Kanälen kann jedes Mitglied aktiv an der Verbreitung mitwirken: Macht mit, sorgt für Reichweite für unser Thema!“

Einen stets aktuellen Überblick über alle Aktivitäten des BGL zur Maut, zu den Reaktionen von Partnern und der Bundespolitik, gibt es auf den Maut-Sonderseiten der BGL-Homepage, gleich auf der Startseite: www.galabau.de/maut

Dort wird das Thema Maut bis auf Weiteres Aufmacherthema bleiben. Mit einem FAQ (Fragen-Antworten-Katalog) zur Maut, Merkblättern, Links auf Hintergrundinformationen und Online-Angeboten exklusiv für Mitgliedsbetriebe informiert der BGL GaLaBau-Unternehmerinnen und -Unternehmer sehr praktisch und am Puls der aktuellen Entwicklungen.
„Gemeinsam bleiben wir laut! Klar ist: Wir kämpfen weiter“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf.

Aktuelle Informationen zur Maut für den GaLaBau stehen hier bereit: Aktuelle Informationen zum Thema Maut - GaLaBau
BGL

Foto: Fehlende „Handwerkerausnahme“ für den GaLaBau bei der Maut ab 1. Juli 2024 verstößt gegen das Grundgesetz: „Da ist ein Fehler passiert, für den im Ministerium niemand die Verantwortung übernehmen möchte – und für den nun der GaLaBau teuer bezahlen soll“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf. (Foto: Rottenkolber/BGL)

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind über 4.200 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen die Mitgliedsbetriebe zurzeit rd. 63 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg 2023 auf nominal rund 10,34 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 19.542 Fachbetriebe mit insgesamt 130.722 Beschäftigten in Form von vielfältigen Dienstleistungen um: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
 
Ansprechpartnerin:
Katrin Block (Pressesprecherin)
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-17, E-Mail: k.block@galabau.de

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