05.07.2001Unterschiedliche Besteuerung von KraftstoffBGL gegen unterschiedliche Besteuerung von Kraftstoffen in den Niederlanden und in Deutschland Deutsche Landschaftsgärtner im Wettbewerb mit Niederlanden nicht konkurrenzfähig Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) wendet sich vehement gegen die unterschiedliche Besteuerung von Kraftstoffen für Arbeitsmaschinen in den Niederlanden und in Deutschland. Im Unterschied zu niederländischen Betrieben dürfen deutsche GaLaBau-Unternehmen kein billiges Heizöl aus den Niederlanden tanken. "Mit dieser Regelung werden unfaire Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Zahlreiche deutsche GaLa-Bau-Betriebe in der Nähe der niederländischen Grenze sind nicht wettbewerbsfähig, da sie im Unterschied zu den niederländischen Unternehmen wesentlich höhere Kraftstoff-Kosten in Kauf nehmen müssen", so Hermann Kurth, Hauptgeschäftsführer des BGL in Bad Honnef. Nach dem Verbringungs- und Verwendungsverbot ist es grundsätzlich verboten, Arbeitsmaschinen mit rot eingefärbtem leichtem Heizöl zu betanken. Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Bewegliche Arbeitsmaschinen und Geräte wie zum Beispiel Bagger aus den Niederlanden dürfen den billigen Kraftstoff tanken, wenn eine besondere Genehmigung der niederländischen Behörden vorliegt. Das heißt, dass niederländische Landschaftsgärtner mit vollem Heizöl-Tank über die Grenze fahren dürfen, um in Deutschland Arbeiten durchzuführen. Ein Nachtanken mit Heizöl ist nicht erlaubt. Auch das tägliche Transportieren von Arbeitsmaschinen und Geräten mit rot gefärbtem Heizöl ist nicht gestattet. "Wer soll aber kontrollieren, ob die niederländischen Unternehmen diese Regelungen einhalten? Wir fordern deshalb das Bundeswirtschaftsministerium auf, das Verbringungs- oder Verwendungsverbot einheitlich auf Deutschland und die Niederlande anzuwenden", so Kurth weiter. Nur so sei ein fairer Wettbewerb gewährleistet. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Ansprechpartner: Eva Herrmann, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0 22 24 / 77 07 17 email: e.herrmann@galabau.de zurück