16.06.1999Schlechtwettergeldregelung: Garten- und Landschaftsbau bleibt bei alter Regelung --- Parlamentarisches Sommerfest der Garten- und Landschaftsbauer ---"Wir freuen uns über den gelungenen Vermittlungsversuch des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und Bundeskanzler Schröder zur Schlechtwettergeldregelung mit der Bauindustrie und dem Bauhauptgewerbe, zumal damit sichergestellt wurde, daß unsere Tariflösung grundsätzlich weiter Bestand hat", sagte BGL-Präsident Werner Küsters vor knapp 200 Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verbänden auf dem Parlamentarischen Sommerfest des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) am 16. Juni in Bad Honnef. Im Vergleich zum Bau produziert der Garten- und Landschaftsbau im Winter keine Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus sei eine andere angedachte Lösung im Landschaftsbau für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ungünstiger, meinte Küsters. Kritik übte BGL-Präsident Küsters zu den Regelungen der 630-Marks-Kräfte und zur Scheinselbständigkeit. Die Neuregelung der 630-Marks-Kräfte verteuere die im Frühjahr und Herbst zusätzlich benötigten Arbeiter für die dann stärkere Konjunktur. "Dazu sollten alle verantwortlichen Parlamentarier selbst einmal versuchen, durch das Dickicht an Bürokratie und Regelungen durchzusteigen", forderte Küsters, selbst betroffener Unternehmer, die Abgeordneten auf. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Regelung zur Scheinselbständigkeit habe bei einem Großteil der Garten- und Landschaftsbaubetriebe, die mit Subunternehmern zusammenarbeiten, große Rechtsunsicherheit hervorgerufen. Dies habe nebenbei gleichzeitig zu einer Behinderung von Existenzgründungen geführt. Aus Sicht des BGL wäre es daher konsequent, den alten Rechtszustand wieder herzustellen. Sollte von der Bundesregierung an der Definition gesetzlicher Kriterien festgehalten werden, fordert Küsters dringende Änderungen der Inhalte dieser Kriterien vorzunehmen. Zudem sollten gleichzeitig alle Kriterien vorliegen, um die gesetzliche Vermutung der Sozialversicherungspflicht zu erfüllen. Besorgt zeigte sich Küsters über die Entwicklung steigender Steuern und Abgaben. Nachteilig für die kleinen und mittelständischen Betriebe sei, daß die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Kündigungsschutz für Kleinbetriebe zurückgenommen wurde. Ebenso seien wichtige Weichenstellungen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung zurückgenommen mit der Folge, daß notwendige Strukturveränderungen immer schwieriger werden. Vor dem Hintergrund der im Wirtschaftsjahr 1998 ermittelten Branchendaten - der Gesamtumsatz blieb mit einer Steigerung von lediglich 40 Mio DM auf 8,59 Mrd. DM stabil bei katastrophalen Preisen - stellte Küsters fest, daß sich die Garten- und Landschaftsbauer weiter von den Konjunkturverläufen des Bauhauptgewerbes abkoppeln und die Branche mit einer Insolvenzquote von nur 1,5 % "vorzeigbar" sei. Er bedauerte, daß dieses Ergebnis von Banken und Sparkassen nicht dementsprechend eingeschätzt werde, sondern den Garten- und Landschaftsbau zu oft mit den gewerblichen Baubetrieben "in eine Schublade stecken". Küsters appellierte sowohl an die Kommunen als auch an die Garten- und Landschaftsbauunternehmer, die "Lokale Agende 21" stärker zu nutzen und sie bei städtischen Entwicklungs- und Siedlungsmaßnahmen stärker zu berücksichtigen. Die Aktivitäten vor Ort dürften nicht Dritten überlassen werden, sonst brauchten die Garten- und Landschaftsbauer sich nicht zu wundern, wenn der "Grünbereich zu kurz kommt". Dem Garten- und Landschaftsbau erwachse darüber hinaus neue Aufgabenfelder aufgrund neuer Trends der Freizeitgesellschaft, meinte Küsters.zurück