Erfolgreicher Tarifabschluß für den GaLaBau -- Neue Lohngruppen im GaLaBau -- ABM-Öffnungsklausel vereinbart -- Lohnerhöhung für das Tarifjahr 1998

Mit Erfolg wurden die GaLaBau-Tarifverhandlungen unter dem 19.Januar 1999 in Berlin abgeschlossen. Die GaLaBau-Tarifvertragsparteien, der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), haben nach zweijährigen intensiven Verhandlungen eine Neukonzeption der Lohngruppen beschlossen, eine ABM-Öffnungsklausel vereinbart und eine Lohnerhöhung mit einer Laufzeit bis zum 31. März 1999 festgelegt.
"Über zwei Jahre hat es gebraucht, um eine gute Lösung aus der Zusatzvereinbarung zu den Entgelttarifverhandlungen 1996 zu finden", kommentierte der Vorsitzende des BGL-Tarifausschusses, Gerhard Winkler, den Abschluß in Berlin. "Die immensen Anstrengungen haben sich jedoch ohne Zweifel gelohnt", fügte er hinzu.
Nachdem Ende 1998 Hans-Joachim Wilms, Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU, hinzugezogen worden war, konnte der Durchbruch in der weiteren Tarifauseinandersetzung mit der Gewerkschaft erzielt werden, der zu dem gestrigen Tarifabschluß führte. "Dieses Tarifergebnis ist nicht nur ein Meilenstein in der Geschichte der Tarifverträge im GaLaBau", so der Vorsitzende des BGL-Tarifausschusses weiter, "sondern im besonderen ein Ausdruck der sozialpolitischen Verantwortung der Tarifvertragsparteien in unserer Branche."

Mit der Neukonzeption der Lohngruppen bei gleichzeitigem Wegfall der Prozentrelationen ist eine neue Flexibilität in das Lohngruppengefüge in den branchenspezifischen Tarifverträgen eingeführt worden. Die unteren Lohngruppen wurden gespreizt, bei gleichzeitiger Schaffung einer neuen untersten Lohngruppe. Somit können in diesem Segment die Betriebe auch wieder Arbeitnehmer zu angemessenen Löhnen beschäftigen. Ferner wurden die in ihrem Tariflohn unsachgemäß hohen Löhne in der Lohngruppe der Maschinisten/Fahrer für neu eingestellte Arbeitnehmer angepaßt, wobei verständlicherweise der Besitzstand für alle beschäftigten Arbeitnehmer gewahrt bleibt.

Die dringend notwendige Öffnungsklausel für ABM-Kräfte konnte vereinbart werden, so daß zukünftig die Voraussetzungen für die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Lohnabstandsgebotes auch in Mitgliedsbetrieben eingehalten werden können. Endlich sind die Voraussetzungen in den Betrieben der BGL-Landesverbände bei der Kalkulation eines Auftrages denen der nichtorganisierten Betriebe gleichgestellt. Vergabe-ABM kann nunmehr in den Verbandsbetrieben problemfreier umgesetzt werden und ist nach wie vor die richtige Antwort auf die Zementierung eines völlig überdimensionierten Zweiten Arbeitsmarktes durch die alte Bundesregierung und die offensichtlich geplante Weiterführung durch eine neue rot-grüne Bundesregierung.

Die Löhne für das Entgelttarifjahr 1998/99 werden zum 1. Februar in Ost und West um 1,95 Prozent erhöht, wobei die gewerblichen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 200 DM erhalten. Ohne prozentuale Erhöhung bleiben die Auszubildenden und Angestellten in den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus in Ost und West. Die Auszubildenden West erhalten zum 1. Februar eine Einmalzahlung von 20 DM, die Angestellten West erhalten zum 1. Februar eine Einmalzahlung von 200 DM. Die gleichen Zahlungen - allerdings zum 1. März 1999 - erhalten die Auszubildenden bzw. Angestellten in den neuen Bundesländern.


v.i.S.d.P. Herbert Hüsgen, Telefon (0 22 24) 77 07-15, Fax: (0 22 04) 77 07 77

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