Belastung des Mittelstandes durch Ein-Euro-Jobs vermeiden
BGL sieht seine Forderung durch Kritik des Bundesrechnungshofes an ABM bestätigt
Bad Honnef. Durch die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Bundesagentur für Arbeit sieht der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) seine jahrelangen Forderungen bestätigt, wonach eine doppelt subventionierte Konkurrenz für die Garten- und Landschaftsbau-Betriebe unbedingt vermieden werden soll.
Denn der Bundesrechnungshof hatte jetzt bemängelt, die Bundesagentur für Arbeit habe über ihre Agenturen vor Ort in 44 Prozent der untersuchten 270 Projekte die Standards bei der Prüfung nicht eingehalten, ob die Maßnahmen ausschließlich gemeinnützige Tätigkeiten umfassen und keine regulären Arbeitskräfte vom ersten Arbeitsmarkt verdrängt würden. Bei knapp 30 Prozent der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sei zudem nicht nachvollziehbar gewesen, warum sie bewilligt worden seien. Entweder seien die ABM-Jobs nur pauschal beschrieben oder nicht ausreichend von den sonstigen Arbeitsstellen abgegrenzt gewesen, so die Kritik des Bundesrechnungshofes an der unzureichenden Kontrolle der ABM-Projekte durch die Bundesagentur für Arbeit.
BGL-Präsident Werner Küsters zeigte auf: „Mit seiner Kritik an der Vorgehensweise der Bundesagentur für Arbeit unterstreicht der Bundesrechnungshof unsere Erfahrung, wonach die Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau bereits früher die Leidtragenden der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gewesen sind. Und da der Bundesrechnungshof jetzt unsere
jahrelange, berechtigte Kritik an den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bestätigt, stellt sich gleich die Frage: Wer kontrolliert denn künftig die Kommunen beim Arbeitslosengeld II?“ Küsters forderte nicht zuletzt mit Blick auf die zum 1. Januar 2005 geplante Einführung von Arbeitsgelegenheiten in den Kommunen: „Neuen Wettbewerbsverzerrungen im Zuge von Ein-Euro-Jobs muss durch Transparenz und Kontrolle ein Riegel vorgeschoben werden.“ Die grüne Branche werde ihrerseits kritisch die Praxis beobachten, wenn ab dem nächsten Jahr Langzeitarbeitslose von den Trägern sozialer, kirchlicher oder kommunaler Beschäftigungsgesellschaften auch zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden können, wie es die Regelung im Sozialgesetzbuch II in Zusammenhang mit dem ALG II vorsieht.
Der BGL-Präsident betonte: „Wir unterstützen die Einführung des Arbeitslosengeldes II mit dem Ziel einer Aktivierung des Arbeitsmarktes. Aber dadurch dürfen keine Belastungen für die mittelständischen Unternehmen vor Ort entstehen.“ Und Werner Küsters versicherte: „Der Berufsstand des Garten- und Landschaftsbaues steht – wie damals bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – zu Gesprächen jederzeit bereit, gerade dort, wo Probleme schon frühzeitig vermieden werden können. Die Beteiligung der Wirtschaft in den Beiräten bei den zuständigen Gremien vor Ort – unabhängig davon, ob es eine optierende Kommune oder eine Arbeitsgemeinschaft ist – ist dafür ein geeignetes Instrument.“
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Ansprechpartner: Dr. Hermann J. Kurth
Telefon: 02224 7707-10, Telefax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
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