BGL lehnt Entwurf der EU-Richtlinie „Optische Strahlung“ mit Nachdruck ab

Bürokratischer Aufwand erschwert unternehmerischen Alltag

Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) lehnt die geplante EU-Richtlinie „Optische Strahlung“ mit Nachdruck ab. In einer Stellungnahme an das Europäische Parlament und den zuständigen Kommissar für Arbeit und Soziales, Vladimir Spidla, hat der BGL gemeinsam mit der European Landscape Contractors Association (ELCA) seine ablehnende Haltung ausgedrückt. Der BGL erkennt in der Richtlinie inakzeptable Konsequenzen für den unternehmerischen Alltag. Nunmehr hat der tschechische EU-Kommissar darauf hingewiesen, dass der ursprüng-liche Vorschlag der Kommission durch den Rat geändert wurde. In Kürze werde das Europäische Parlament das Thema behandeln. EU-Kommissar Spidla erwartet von diesen Beratungen „akzeptable Kompromisse“. Trotzdem befürchtet der BGL zusätzliche Anforderungen für Arbeitgeber und wachsenden bürokratischen Aufwand. Zwar ist die vorgesehene aufwändige Messung der natürlichen optischen Strahlung am Arbeitsplatz vom Tisch. Allerdings gibt es noch immer Verpflichtungen des Arbeitgebers, eine Risikobewertung zu dokumentieren, um daraus Maßnahmen zur Minimierung der Risiken zu ermitteln und entsprechend zu reagieren. BGL-Präsident Werner Küsters zeigt auf: „Diese Verpflichtung ist vor allem hinsichtlich der Bewertung ,besonderer Risikogruppen’ problematisch.“ Daraus ableitbar müssten „individuelle Gefährdungsermittlungen“ vorgenommen werden. Bei diesen müsste dem Auftraggeber bekannt sein, zu welchem Hauttyp der Arbeitnehmer zählt und ob er Medikamente nimmt, die eine Sonnenbestrahlung nur eingeschränkt zulassen. Küsters betont: „Solche individuellen Gefährdungsbeurteilungen sind in der Baupraxis des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues unter wirtschaftlichen Bedingungen nicht umsetzbar. Hinzu kommt ein enormer bürokratischer Aufwand.“ Beispielhaft sei eine Pflegekolonne genannt, bei der die jeweiligen Arbeitnehmen einer unterschiedlichen Sonnenexposition ausgesetzt sein dürfen und entsprechend technische organisatorische Maßnahmen zu ergreifen wären. Jede Kalkulation eines Arbeitsablaufes sowie eine Teamarbeit würden verhindert. Außerdem weiß niemand, ob die Sonnenbrände des Arbeitnehmers von der Arbeit im Freien oder von Freizeitaktivitäten kommen... Ebenso ist bislang vorgesehen, dass der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen für den Auftragnehmer zur Verfügung stellen müsste, sofern der Arbeitnehmer nicht der Aufforderung nachkäme, sich angemessen mit eigener Bekleidung auszustatten. Daraus würden weitere Zusatzbelastungen entstehen. Es wird damit gerechnet, dass sich das Europäische Parlament noch im April 2005 in zweiter Lesung mit dem Richtlinienvorschlag befassen wird. Berichterstatter soll der ungarische EVP-Abgeordnete Cseba Öri sein. Werner Küsters betont mit Blick auf die weitere Entwicklung in der Sache: „Der BGL wird seine Lobbyarbeit gegenüber den europäischen Institutionen intensiv fortsetzen.“ Ansprechpartner: Dr. Michael Henze, Telefon: 02224 7707-19, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: M.Henze@galabau.de 13.04.2005

zurück