Insolvenzanfechtung: Neuer Gesetzentwurf sorgt für mehr Rechtssicherheit

BGL: Bundeskabinett beschließt Reform des Insolvenzrechtes

Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) begrüßt den kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts nach der Insolvenzordnung. „Der aktuelle Entwurf ist ein wichtiges positives Signal für den Mittelstand. Besonders die Verkürzung der Anfechtungsfristen von zehn auf vier Jahre, u. a. bei Ratenzahlungsgeschäften, sorgt für mehr Rechtssicherheit“, erklärte BGL-Präsident August Forster.

So sah die bisherige Regelung vor, dass ein Insolvenzverwalter rechtmäßig geflossene Ratenzahlungen noch nach zehn Jahren für die Insolvenzmasse zurückverlangen konnte. „Diese ungerechte Rechtspraxis steht in keinem Verhältnis zum Interesse an einer möglichst großen Insolvenzmasse. Wir freuen uns deshalb, dass das Bundeskabinett diese für den Mittelstand existenzgefährdende und belastende Regelung nun reformieren möchte“, betonte Forster. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis vereinfacht der neue Entwurf eindeutig die Position des Gläubigers und erleichtert damit zugleich die geschäftliche Verbindung von Schuldner und Gläubiger. So ist der Insolvenzverwalter demnach verpflichtet zu beweisen, dass dem Gläubiger bei später erhaltenen Zahlungen die Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners bekannt war.

Im konkreten Fall bedeutet dies, dass geflossene Gelder bei Ratenzahlungen oder sonstigen Zahlungserleichterungen erst dann anfechtbar sind, wenn der Gläubiger erkannt hat, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Die Kenntnis einer bloßen drohenden Zahlungsunfähigkeit soll für eine Anfechtung nicht mehr genügen. „Damit kann eine Anfechtung nicht mehr darauf gestützt werden, dass der später insolvente Schuldner bei einem Gläubiger um eine Zahlungserleichterung nachgesucht hat“, fügt Forster an.

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind über 3.500 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen sie zurzeit über 60 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2014 auf rund 6,84 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 16.669 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 109.267 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Ansprechpartner:
Andreas Stump
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef

Tel: 02224 7707-17, Fax: 02224 7707-78
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