BGL-Präsident August Forster drängt auf eine gerechte Lösung bei der Haftung für Ein- und Ausbaukosten

BGL: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum neuen Bauvertragsrecht

Bad Honnef. Der Gesetzentwurf zum neuen Bauvertragsrecht ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Das neue Gesetz soll u.a. die Koalitionsvereinbarung umsetzen, nach der Betriebe nicht mehr pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben sollen, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat.

„Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) erkennt das Bemühen der Regierung an, die Rechtsstellung der Betriebe zu verbessern, wenn sie mangelhaftes Baumaterial gekauft und beim Kunden eingebaut haben. Deshalb halten wir den aufgezeigten Weg grundsätzlich für akzeptabel“, so BGL-Präsident August Forster. Jedoch sieht der Branchenverband der Landschaftsgärtner besonders die im Gesetzesentwurf geplanten Änderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kritisch. Es besteht die Gefahr, dass dadurch das Haftungsrisiko des Galabauers noch für längere Zeit weiter bestehen bleibt. Insbesondere das neue einseitige Anordnungsrecht des Bauherrn ist aus Sicht von BGL-Präsident August Forster nicht akzeptabel: „Das hier zum Ausdruck kommende Prinzip von „Befehl und Gehorsam“ ist ein massiver Eingriff in die Selbstständigkeit sowie die Entscheidungsfreiheit der Betriebe. Leider bietet der Gesetzesentwurf nicht die dringend benötigte Rechtssicherheit für kleine und mittlere Betriebe als Auftragnehmer. Im Gegenteil, die Regelung zu den Abschlagszahlungen oder zur Abnahme sind völlig unbefriedigend und nicht dazu geeignet, für einen gerechten Interessenausgleich bei Konflikten beim Bauen zu sorgen.“

Um zeitliche Verzögerungen bei der Lösung des Problems der Mängelhaftung zu vermeiden, setzt sich der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau dafür ein, die beiden Teile des Gesetzentwurfs in getrennten Gesetzgebungsverfahren zu behandeln. „Es ist nämlich absehbar, dass für den Teil zum Bauvertrag noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht“, so August Forster.

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind über 3.500 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen sie zurzeit über 60 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2014 auf rund 6,84 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 16.669 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 109.267 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Ansprechpartner:
Andreas Stump
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef

Tel: 02224 7707-17, Fax: 02224 7707-78
E-Mail: A.Stump@galabau.de

Die Landschaftsgärtner sind auch zu finden unter:
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http://facebook.com/GaLaBau
http://facebook.com/DieLandschaftsgaertner

Mehr Infos zum Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. unter
www.galabau.de

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