Tachographenpflicht: Ausnahmen für den GaLaBau vorgesehen
BGL: Neue Regelungen zur Tachographenpflicht beschlossen
Bad Honnef. Nach intensiven und langwierigen Beratungen hat das EU-Parlament neue Regelungen zur Tachographenpflicht für Transporter beschlossen. Zusammen mit dem deutschen Handwerk und der Bauwirtschaft hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) im Vorfeld die ursprünglichen Pläne des Europäischen Parlaments kritisiert und mehrmals Nachbesserungen gefordert. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht unter anderem eine Neuregelung des Ausnahmeradius bei der Tachographenpflicht vor.
Für Betriebe des GaLaBaus gibt es erfreuliche Verbesserungen. Eine generelle Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen konnte verhindert werden. Im GaLaBau werden solche Transporter i.d.R. im Werkverkehr eingesetzt und sind damit von der europäischen Regelung nicht betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bleiben von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Der bisherige Radius lag bei 100 Kilometern. BGL-Präsident Lutze von Wurmb begrüßt die gefundene Lösung: „Die Ausweitung der Ausnahme auf 150 Kilometer bedeutet für die Unternehmen des GaLaBaus eine erhebliche Erleichterung im betrieblichen Alltag. Ich freue mich, dass damit eine langjährige Forderung des BGL von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgegriffen wurde.“
Wie es mit der Tachographenpflicht weitergeht
Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten „gemeinsamen Standpunkt“ verabschieden. Anschließend hat das Europäische Parlament die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. „Da die Position des Europäischen Parlaments weitgehend der Position der Mitgliedsstaaten entspricht, gehen wir davon aus, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird“, so BGL-Präsident Lutze von Wurmb.
BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind 3.914 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen sie zurzeit über 60 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.
Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2018 auf rund 8,41 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 17.843 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 120.576 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Ansprechpartner:
Andreas Stump
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-17, Fax: 02224 7707-77
E-Mail: A.Stump@galabau.de
Die Landschaftsgärtner sind auch zu finden unter:
http://twitter.com/GaLaBau_BGL
http://facebook.com/GaLaBau
http://facebook.com/DieLandschaftsgaertner
Mehr Infos zum Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. unter
www.galabau.de
zurück