Landschaftsgärtner dürfen NeemProtect bei Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) anwenden
BGL: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erweitert Verwendungsmöglichkeiten
Bad Honnef. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat die Zulassung zur Anwendung des Biozids NeemProtect geändert. Ab sofort können Landschaftsgärtner mit Pflanzenschutzsachkunde NeemProtect zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) einsetzen. Im aktuellen baua-Dokument zur „Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidproduktes NeemProtect Produktart 18 mit der Zulassungsnummer DE-0011980-18“ wurde die sogenannte Verwenderkategorie erweitert. Mit der Erweiterung darf das Biozidprodukt NeemProtect ab sofort nicht nur von sachkundigen Verwendern mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfern) sondern auch von berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde nach Pflanzenschutz Sachkundeverordnung (Landschaftsgärtnern) verwendet werden.
„Das ist eine gute Nachricht für alle Landschaftsgärtner, die im Bereich der EPS-Bekämpfung aktiv sind. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. hat sich gemeinsam mit seinem Mitgliedsbetrieb Eiko Leitsch Baumpflege lange und aktiv für diese notwendige Änderung eingesetzt“, so Gerald Jungjohann, der als Vizepräsident das Aufgabengebiet Landschaftsgärtnerische Fachgebiete im BGL verantwortet.
Bei der Bekämpfung des EPS handelt es sich nicht um eine Pflanzenschutzmaßnahme im klassischen Sinne, vielmehr dient die Bekämpfung des EPS im urbanen Raum vordringlich der menschlichen Gesundheit. Somit handelt es sich um einen Biozid- und nicht um einen Pflanzenschutzmitteleinsatz mit jeweils völlig unterschiedlichen rechtlichen Zulassung- und Anwendungsvoraussetzungen. „Dies konnten wir gegenüber der baua deutlich machen. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass der ausgebildete Landschaftsgärtner mit gültiger Anwendersachkunde im Pflanzenschutz besonders geeignet ist, diese sensiblen Tätigkeiten für den Gesundheitsschutz rechtssicher auszuführen“ so Jungjohann.
In seiner Argumentation hat der Branchenverband der Landschaftsgärtner daraufhin gewiesen, dass die Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung zum Landschaftsgärtner den hohen Stellenwert des Pflanzenschutzes innerhalb der Ausbildung sicherstellt. Die vom nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz, NAP anerkannten sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz des BGL unterstreichen diese Bedeutung. „Zudem verfügt der Landschaftsgärtner, im Gegensatz zum Schädlingsbekämpfer, über umfangreiche vegetationstechnische Kenntnisse. Dieses Know-how ist besonders für die Einordnung der Biologie des Schädlings und dessen Bekämpfung in Wechselwirkung mit der Gesunderhaltung der Eichen von besonderer Bedeutung“, so BGL-Vizepräsident Jungjohann.
Anwendung von NeemProtect bei der EPS-Bekämpfung
Das Biozidprodukt ist zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Anwendungsziel des Gesundheitsschutzes zugelassen. Als Anwendungsbereich gelten befallene Eichenbäume auf Flächen für die Allgemeinheit an öffentlichen Alleen, öffentlichen Straßen und an Waldrändern angrenzend an Siedlungsbereiche. Dabei gelten richtigerweise umfangreiche Schutzmaßnahmen, die zu beachten sind.
Das oben genannte baua-Dokument zur erweiterten Zulassung kann in der BGL Ge-schäftsstelle angefordert werden.
Bildunterschriften:
Foto_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS):
Landschaftsgärtner im Einsatz bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Der ursprünglich in Süd- und Mitteleuropa beheimatete Eichenprozessionsspinner hat in den letzten Jahren sein Verbreitungsgebiet auf weite Teile des Bundesgebietes ausgeweitet. BGL
Foto_Die Larve des Eichenprozessionsspinners mit Brennhaaren:
Die Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupe lösen bei Berührungen stets neue toxische Reaktionen aus. Sie halten sich auch an den Kleidern und Schuhen und dringen leicht in die Haut und Schleimhaut ein. BGL
BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind 3.914 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen sie zurzeit über 60 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.
Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2018 auf rund 8,41 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 17.843 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 120.576 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Ansprechpartner:
Andreas Stump
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-17, Fax: 02224 7707-77
E-Mail: A.Stump@galabau.de
Die Landschaftsgärtner sind auch zu finden unter:
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Mehr Infos zum Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. unter
www.galabau.de
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