EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung nicht zeitgemäß

BGL: Entscheidung des EUGH hat keine Auswirkungen auf den GaLaBau

Bad Honnef. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Arbeitgeber durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Mitgliedsstaaten müssen nun entsprechende Gesetze schaffen, um Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu verhindern.

„Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) nimmt die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Sie geht an den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt vorbei, kann zu mehr Bürokratie führen und damit die Arbeitskosten erhöhen“, erklärt BGL-Präsident Lutze von Wurmb. Jedoch erwartet der Branchenverband der Landschaftsgärtner, dass die Entscheidung des EuGH keine großen Auswirkungen für die kleinen und mittleren Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus haben wird. „Wir als GaLaBau-Branche haben schon früh erkannt, wie wichtig gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Fachkräftesicherung und -gewinnung sind und entsprechend ein Bündel von Arbeitszeitmodellen zur betrieblichen Flexibilität entwickelt“, so von Wurmb. Hervorzuheben ist insbesondere die branchenspezifische Tariflösung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung über die Jahresarbeitszeit. Das erfolgreiche Arbeitszeitmodell erfüllt die Anforderungen an die Förderung des Saisonkurzarbeitergeldes und hält Lösungsansätze für die sich in der Branche regelmäßig verändernden Auftragsschwankungen vor. Gleichzeitig berücksichtigt es die Abhängigkeit von der Witterung und beinhaltet zudem eine lückenlose Arbeitszeiterfassung. “Sowohl für uns Arbeitgeber als auch unsere Beschäftigten haben wir damit eine Win-Win-Situation bei der flexiblen Ausgestaltung der Arbeitszeit geschaffen und eine echte Erfolgsstory geschrieben“, fügt von Wurmb an. Nichtsdestotrotz wird sich der Branchenverband der Landschaftsgärtner im jetzt anstehenden nationalen Gesetzgebungs-verfahren weiterhin für flexible und moderne Arbeitszeitregelungen und gegen eine Ausweitung neuer bürokratischer Hürden für die mittelständischen Betriebe der GaLaBau-Branche einsetzen.

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind 3.914 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen sie zurzeit über 60 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2018 auf rund 8,41 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 17.843 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 120.576 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Ansprechpartner:
Andreas Stump
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef

Tel: 02224 7707-17, Fax: 02224 7707-77
E-Mail: A.Stump@galabau.de

Die Landschaftsgärtner sind auch zu finden unter:
http://twitter.com/GaLaBau_BGL
http://facebook.com/GaLaBau
http://facebook.com/DieLandschaftsgaertner

Mehr Infos zum Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. unter
www.galabau.de

zurück