Undurchschaubares Arbeitsrecht verhindert Neueinstellungen

BGL fordert Deregulierung am Arbeitsmarkt

BGL fordert Deregulierung am Arbeitsmarkt „Die hohe Belastung mit Abgaben und Steuern und die Überregulierung am Arbeitsmarkt sind dafür verantwortlich, dass wir in Deutschland vier Millionen Arbeitslose haben. Paradoxerweise suchen landschaftsgärtnerische Betriebe trotz der erschreckend hohen Arbeitslosigkeit oft erfolglos nach Fachkräften und Arbeitnehmern für einfache Tätigkeiten“. Mit diesen Worten begründet Dr. Hermann Kurth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), seine eindringliche Forderung nach einer spürbaren Deregulierung am Arbeitsmarkt. Kurth kritisiert vor allem das deutsche Arbeitsrecht mit seiner Vielzahl von Generalklauseln. „Mittelständische Unternehmer sind nicht mehr in der Lage, die Rahmenbedingungen bei der Einstellung von neuen Beschäftigten zu verstehen. Es wird höchste Zeit für eine Neuordnung von Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik, vor allem aber für den Abbau der Überregulierung“, so der Appell von Kurth. Neuordnung des Arbeitsrechts schafft neue Arbeitsplätze Die notwendige Neuordnung müsse bei der Flexibilisierung bestehender Arbeitsverhältnisse und bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen ansetzen. Auch sei die Rücknahme der bürokratischen Hemmnisse des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dringend notwendig. Die Arbeitsvertragsparteien sollten in größerem Umfang und vor allen Dingen mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse ohne die Angabe von Sachgründen abschließen können. „Der derzeitige Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wirkt beschäftigungshemmend. Er verursacht zusätzliche Kosten und einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der gerade für den Mittelstand besonders schädlich wirkt“, so die Kritik von Kurth. Stattdessen sollte die freiwillige Basis der Teilzeitarbeiter wieder hergestellt werden. Um diese zu fördern sei es unerlässlich, Teilzeitkräfte bei gesetzlichen Schwellenwerten nur anteilig zu berücksichtigen. Kündigungsschutzrecht ist viel zu kompliziert Eine Modernisierung des Kündigungsschutzrechts in Deutschland ist für Kurth unerlässlich. Da zu hohe Anforderungen an den Arbeitgeber gestellt werden, wenn er ein Arbeitsverhältnis auflösen will, werden Arbeitnehmer häufig gar nicht erst eingestellt. Das Gesetz gehe davon aus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei unzulässiger Kündigung zwangsweise weiter verbunden bleiben. De facto sehe es aber so aus, dass sich knapp 90 % der Arbeitgeber durch einen Vergleich während des Kündigungsschutzprozesses von ihren Arbeitnehmern trennen. Die überaus komplizierte Kündigungsschutzpraxis mache es den Unternehmen auch in Notsituationen nur schwer möglich, eine rechtswirksame Kündigung auszusprechen. Lösungen für einen vernünftigen Kündigungsschutz Deshalb sollte der gesetzliche Schutz des Arbeitnehmers bei Kündigungen an die Realität angepasst werden. Hierzu bieten sich verschiedene Lösungen an. Eine Möglichkeit wäre ein Optionsmodell. Hier würden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag wahlweise für den Verbleib im Arbeitsverhältnis oder ein Ausscheiden gegen Abfindung entscheiden, wenn für die Kündigung keine ausreichenden Gründe bestehen. Eine andere Lösung besteht in der Änderung des Kündigungsschutzverfahrens. Hier können Arbeitgeber und Arbeitneh-mer bei einer rechtswidrigen Kündigung einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen. Voraussetzung ist allerdings die Zahlung einer gesetzlich festgelegten Abfindung durch den Arbeitgeber. Die unwirksame Kündigung würde dann direkt in eine Abfindung und nicht in das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses münden. Mit dieser Neuregelung erhöhe sich die Planungssicherheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gleichzeitig würden die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt gefördert. BGL-Hauptgeschäftsführer Kurth forderte weiter, die Schwellenwerte zur Erreichung des Kündigungsschutzes von fünf auf zehn Arbeitnehmer anzuheben und die Sozialauswahlkriterien auf Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten zu beschränken. Darüber hinaus sollte die Wartezeit des § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz auf zwei Jahre ausgeweitet werden. „Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, haben wir realistische Aussichten, die katastrophale Situation auf unserem Arbeitsmarkt in den Griff zu kriegen“, so Kurth abschließend. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Ansprechpartner: Eva Herrmann Tel.: 02224 / 77 07 17 Email: e.herrmann@galabau.de Die Meldung kann abgerufen werden im Internet unter www.galabau.de

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