BGL und IG BAU einigen sich über tarifpolitische Einordnung der Baumpflegekräfte

Neue Lohngruppen für GaLaBau-Beschäftigte ab 1. September 2001

Neue Lohngruppen für GaLaBau-Beschäftigte ab 1. September 2001 Nach langwierigen Tarifverhandlungen einigten sich die Tarifvertragsparteien Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) über die Einführung neuer Lohngruppen und Lohnsätze für die Arbeitnehmer, die in der Baumpflege tätig sind. Die neue Lohngruppe 8 definiert in 4 Untergruppen verschiedene Anforderungsprofile für die jeweils tarifvertraglich festgelegten Stundenlohnsätze. Im Vordergrund der tarifpolitischen Einigung stand die Stärkung des ausgebildeten Landschaftsgärtners, der sich im speziellen Tätigkeitsfeld der Baumpflege und Baumsanierung durch die Weiterbildung zum „Fachagrarwirt Baumpflege“ besondere Kenntnisse angeeignet hat. „Die tarifpolitische Einordnung der Baumpflegekräfte in die Bundeslohntarifverträge des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus beweisen die Konsensfähigkeit der Sozialpartnerschaft zwischen BGL und IG BAU in unserer Branche“, so der BGL-Tarifausschussvorsitzende, Egon Schnoor, zum guten Ergebnis der Tarifverhandlungen. Zudem ist eine neue Lohngruppe Baumarbeiter/European Treeworker (ETW) geschaffen worden, die der berufsständischen Entwicklung im Segment Baumpflege Rechnung trägt und vom Berufsstand über seine europäisch ausgerichteten Aktivitäten seit langem intensiv begleitet wird. Der ETW führt alle Maßnahmen zur Baumpflege und Baumsanierung selbst im Baum aus. Im Rahmen des europäischen Aus- und Weiterbildungsprojektes zum europäischen Baumpfleger ist es gelungen, mit dem ETW in einem vereinten Europa eine einheitliche Zertifizierung zu installieren und damit eine qualitätsvolle Arbeit sowie ein qualifiziertes Niveau zu sichern. Gleichzeitig wurde den unverzichtbaren Anforderungen aus Sicht der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung besondere Aufmerksamkeit bei der Definition der Lohngruppe des Baumarbeiters (ETW) geschenkt. So sind die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Anpassungsfortbildung in der Seilklettertechnik als Voraussetzung für die Einordnung in diese Lohngruppe festgelegt worden. Den berufsständischen Tarifvertragsparteien, die gleichzeitig Sozialpartner in der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG) sind, war es besonders wichtig, bei der Gestaltung der neuen Lohngruppen einen Brückenschlag zu den Anforderungen an Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu vollziehen. Mit dieser tarifpolitischen Begleitung des gerade in der GBG legalisierten Einsatzes von Motorsägen bei der Seilklettertechnik ist eine wichtige Verbindung hergestellt worden. Denn gerade in diesem Spezialgebiet gilt es, über ein hohes Ausbildungsniveau und hohe Qualitätsansprüche in der Arbeitsausführung durch abgestimmte tarifpolitische Begleitung dazu beizutragen, die Unfallzahlen so niedrig wie möglich zu halten. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Ansprechpartner: Herbert Hüsgen, Referent für Tarif, Recht u. Steuern, Tel.: 02224 / 77 07 15 Email: h.huesgen@galabau.de

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