Wirtschaft / Arbeitsrecht:<br><b>Mittelstandsfeindliche Pläne zur Mitbestimmung</b>
BGL: Vorgesehene Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes beschneiden unternehmerische Freiheit
Die bisherige Kritik und die Befürchtung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, an den Planungen der Bundesregierung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes waren mehr als berechtigt. Die jetzt bekannt gewordene Ausweitung der Mitbestimmung sowie die damit verbundene Aufblähung der Bürokratie durch Verstärkung kollektiver Mitbestimmung und Intensivierung ohnehin hoher Reglementierungsdichte produzieren höhere Kosten, die gerade für die mittelständischen Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus nicht verkraftbar sind.
Der Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), Werner Küsters, sieht mit großer Sorge, wie Betriebsräte und Gewerkschaften aufgrund unzähliger Änderungen zukünftig Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen nehmen können. So werden mehr Mitwirkungsrechte bei Änderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe, der Arbeitsumgebung, bei Fragen zu Umweltschutz, zur Beschäftigungssicherung und Qualifizierung Verzögerungen oder gar die Verhinderung von Investitionen zur Folge haben. Nachdem die Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Bundeserziehungsgeldgesetzes, des Schwerbehindertengesetzes und das geplante Gleichstellungsgesetz für Frauen in der Wirtschaft unseren Betrieben Kopfzerbrechen über ihre mittelständische Zukunft bereiten, wird dieses Gesetzesvorhaben schlaflose Nächte hervorrufen, so der BGL-Präsident.
v.i.S.d.P. Ilona Busch, BGL,
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