BGL-Präsident Küsters fordert neue Kultur der Selbständigkeit

Beispiellose Regulierungsdichte muss endlich aufhören

„ Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat

Beispiellose Regulierungsdichte muss endlich aufhören „ Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat im letzten Jahrzehnt durch seine Gesetzgebung eine beispiellose Regulierungsdichte im Arbeitsrecht und auf dem Arbeitsmarkt geschaffen. Dies schränkt die unternehmerischen Entscheidungsspielräume über Gebühr ein und verursacht stetig steigende Kosten“, so Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), beim politischen Auftakt des Vierten BGL-Verbandskongresses in Potsdam. Jüngste Beispiele seien die Wiedereinführung der hundertprozentigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Aufhebung von Erleichterungen beim Kündigungsschutz in Kleinbetrieben, die Regulierung der 630-DM-Jobs oder die Ausweitung der Mitbestimmung in den Betrieben. Gleichzeitig forderte Küsters eine neue Kultur der Selbständigkeit. Nur so könne der offenbar unerschütterliche Glauben der Menschen an die Fähigkeit des Staates und der damit verbundene Wunsch nach Regulierung erschüttert werden. GaLaBau braucht Flexibilisierung, Entbürokratisierung und Deregulierung Keine Schritte in die richtige Richtung seien zudem die Planungen zum weiteren Ausbau der subventionierten Konkurrenz beim zweiten und dritten Arbeitsmarkt. Auch die Einführung vergabefremder Aspekte wie Frauenförderung und Tariftreue im Vergabewesen bei gleichzeitiger Aushöhlung der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie seien keine Lösung. Küsters kritisierte die große Unbeweglichkeit durch unflexibles Arbeitsrecht: „Wir aber brauchen die Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen, die Entbürokratisierung, Deregulierung sowie Rahmenbedingungen, die betriebliche Bündnisarbeit zulassen. Nur so können die GaLaBau-Betriebe ihre Produktivität steigern und höhere Löhne bezahlen, um wettbewerbsfähig zu bleiben“. Dies komme auch den Mitarbeitern zugute. Schließlich habe die bisherige Tarifpolitik zu einer sehr geringen Arbeitslosenquote im GaLaBau geführt. „Job-Aktiv-Gesetz“ hat zwei Gesichter Als richtigen Schritt bezeichnete Küsters hingegen das im „Job-Aktiv-Gesetz“ gesteckte Ziel, die Elemente der Arbeitsmarktpolitik effektiver zu gestalten und einzusetzen. Er begrüßte die Bemühungen, bestehende Defizite bei der Beratung und Vermittlung in Verbindung mit Eingliederungsvereinbarungen und bedarfsgerechter Qualifizierung gegenüber anderen europäischen Ländern zu beheben. Besorgniserregend für den GaLaBau, aber auch für alle Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung, sei hingegen die im „Job-Aktiv-Gesetz“ geplante „beschäftigungsschaffende Infrastrukturförderung“. „Hierbei handelt es sich um Zuschüsse aus der Arbeitslosenversicherung für Projekte von Kommunen, wenn diese Aufträge an private Wirtschaftsunternehmen vergeben werden, die damit wiederum und dafür dann Arbeitslose einstellen“, so der BGL-Präsident. In Brüssel geplante Änderung der Vergaberichtlinie hält nicht, was sie verspricht Die geplante Änderung der Vergaberichtlinie auf europäischer Ebene schafft laut Küsters weitere Probleme. Demnach sollen Tariftreue, Ausbildungsbetrieb, Frauenquote und anderes zukünftig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. „Aus meiner Sicht sollte die Vergaberichtlinie und daraus folgend die VOB sich auf echte Vergabeaspekte konzentrieren“, empfahl Küsters. Er plädierte auch eindringlich, das Nachverhandlungsverbot zu erhalten und vergabefremde Aspekte nicht aufzunehmen. Anderenfalls werde die Vergabe vollends intransparent und käme einer Einladung zur Korruption und Willkür gleich. Küsters beendete seine Rede mit dem Appell an die deutsche und an die europäische Politik, sich für faire Wettbewerbsbedingungen einzusetzen und diese auch umzusetzen. „Wir Landschaftsgärtner sind immer zum Dialog bereit, wenn neue Gesetze geschaffen oder bestehende geändert und auf ihre Praxistauglichkeit und wettbewerbsfördernde Wirkung überprüft werden sollen. Wir sind sicher, dass wir weitere Arbeitsplätze und insgesamt einen Aufschwung in der Wirtschaft schaffen können.“ Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Ansprechpartner: Eva Herrmann Referat Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 22 24 / 77 07 17 email: e.herrmann@galabau.de

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