Motorsägeneinsatz bei der Seilklettertechnik legalisiert
BGL und IG BAU schaffen Durchbruch.
Zukünftig ist der Einsatz der Motorsäge unter Verwendung der Seilklettertechnik in
BGL und IG BAU schaffen Durchbruch
Zukünftig ist der Einsatz der Motorsäge unter Verwendung der Seilklettertechnik in der Baumpflege zulässig. Mit Vorstandsbeschluss vom 18. Juni 2001 hat die Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG) eine neue Durchführungsanweisung zu § 3, Durchführung von Baumarbeiten, der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG 4.2) beschlossen. Personen, die eine von der GBG festgelegte Fortbildung Seilklettertechnik in Verbindung mit dem Einsatz der Motorsäge erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, die Motorsäge unter Verwendung der Seilklettertechnik in der Baumpflege einzusetzen, ohne gegen eine Unfallverhütungsvorschrift zu verstoßen. Die Lehrgänge dürfen nur von akkreditierten Schulen angeboten werden.
Der BGL und die IG BAU sind erleichtert, diesen Durchbruch nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Sozialpartner in der GBG erzielt zu haben. „Auf diesen Tag habe ich fast 25 Jahre lang gewartet und dafür gekämpft, dass Deutschland mit seinen europäischen Partnern endlich Wettbewerbsgleichheit erzielt“, so Dietrich Kusche, 1. Vorsitzender des BGL-Arbeitskreises Baumpflege. Viele Einzelfragen im sicherheitstechnischen Bereich sowie Einzelaspekte der Gestaltung der Weiterbildung sowie die Rahmenbedingungen der Akkreditierungsrichtlinien für die ausführenden Schulen waren zum Teil heftig umstritten. Umso höher ist der Erfolg zu bewerten, den das Ergebnis langwieriger und zäher Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern bringt. Wieder einmal konnte nachgewiesen werden, dass die Konsensfähigkeit der Sozialpartner in unserer Branche – diesmal im Bereich der Unfallversicherung – zum Wohle von Arbeitgebern und Beschäftigten des Berufsstandes funktioniert.
Ansprechpartner:
Wolfgang Groß, Umweltreferat des BGL
Tel.: 02224 - 77 07 47
Email: W.Gross@galabau.de
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