<b>Neues Teilzeit- und Befristungsgesetz</b>
Mittelstandsfeindlich und beschäftigungspolitisch kontraproduktiv
Neue und gravierende Belastungen, kaum lösbare organisatorische und arbeitsrechtliche Probleme mit der Folge neuer Zusatzkosten zeichnen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse aus.
„Im höchsten Maße mittelstandsfeindlich und im Ergebnis beschäftigungspolitisch kontraproduktiv“ bewertet der Präsident des BGL, Werner Küsters, das neue Teilzeitgesetz. Es sei für mittelständische Betriebe unserer Größe ohne eigenes Personalmanagement gar nicht umsetzbar, was seitens der Bundesregierung als modernes Arbeitsrecht mit Flexibilität für Unternehmen und neuer Zeitsouveränität für Arbeitnehmer als in Europa vorzeigenswert gefeiert wird.
Die Brückenfunktion der Befristung für das Dauerarbeitsverhältnis als Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigtensituation wird zukünftig abnehmen, da die Belastungen durch das neue Gesetz die Betriebe abhalten werden, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit durch den unbeschränkten Anspruch der Arbeitnehmer auf Teilzeit nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit wird im Ergebnis, so der BGL-Präsident, keine positiven beschäftigungspolitische Auswirkungen haben.
Im Gegenteil: es könnte der Schwarzarbeit Vorschub geleistet werden, wenn Arbeitnehmer einseitig Arbeitszeitverkürzungen beanspruchen, um in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen zu können.
v.i.S.d.P. Ilona Busch, BGL,
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