BGL gegen geplante Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung -- Schwarzarbeit statt 630-DM-Jobs -- Zusätzlicher Bürokratismus durch neue Mitbestimmung Betriebsräte

Als verheerend bezeichnete der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) die geplante Neuregelung der rot-grünen Bundesregierung zu den 630-DM-Jobs. Dieses aus Sicht der Wirtschaft unverzichtbare flexible Arbeitsmarktinstrument ist bei den geplanten unterschiedlichen Regelungen für die Steuer-, Kranken- und Rentenversicherungspflicht unübersichtlich und praxisfeindlich. Gerade die Einfachheit und leichte Handhabbarkeit dieser Beschäftigungsverhältnisse insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind die Stärken der bisherigen 630-DM-Jobs, so BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth.

Die Ausweitung der Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Einstellung von 630-DM-Beschäftigten erfährt einen erneuten bürokratischen Aufwand. Der Arbeitgeber kann in Zukunft durch den Betriebsrat bei einer geplanten Einstellung eines geringfügig Beschäftigten durch ein zusätzliches Widerspruchsrecht vor die Gerichte gezogen werden. Dort muß dann die kaum justiziable Frage geklärt werden, ob ein noch „ausgewogenes Verhältnis“ zwischen geringfügiger und sonstiger Beschäftigung im Betrieb gegeben ist. Es läßt sich kaum abschätzen, welcher Aufwand zum Nachweis eines solchen ausgewogenen Verhältnisses betrieben werden muß. Während des Gerichtsverfahrens sind dem Arbeitgeber bis zum Abschluß die Hände gebunden, da ihm die für sonstige Arbeitsverhältnisse vorgesehene vorläufige Einstellung ausdrücklich verwehrt wird. Dies stellt aus Sicht der Arbeitgeber eine Diskriminierung dieser Teilzeitbeschäftigung dar und birgt die Gefahr, daß die Gerichte verbindliche Vorgaben für die Personalstruktur eines Unternehmens machen.

Schließlich ist es Bürokratie pur, wenn jetzt die geringfügig Beschäftigten genötigt werden, ihrem Arbeitgeber Monat für Monat schriftlich zu belegen, daß sie keine weiteren Einkünfte haben. Diese komplizierten, differenzierten und bürokratischen Regelungen werden nach der BGL-Kritik dazu führen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Form der Teilzeitarbeit nur noch in geringem Umfang nutzen. Letztlich wird damit diese Form der Teilzeitbeschäftigung zurückgeführt und gleichzeitig die Flucht in die Schwarzarbeit gefördert.

Die Schaffung solch komplizierter Detailregelungen löst die Probleme unserer Sozialversicherungssysteme nicht. Nur eine durchgreifende Reform der Sozialversicherung, wodurch die Beitragssätze insgesamt deutlich gesenkt werden, wird auch wieder mehr Arbeitsplätze entstehen lassen. Die geringfügige Beschäftigung muß sozial- und steuerrechtlich unkompliziert und praxistauglich ausgestaltet sein, damit sie als beschäftigungsförderndes Instrument auch in Zukunft erhalten bleibt.

v.i.S.d.P. Ilona Busch, Telefon: (0 22 24) 77 07-17
Email:I.Busch@galabau.de

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