10.12.1998Tarif-/Arbeitsrecht --- Ein Schritt zurück (oder) BGL warnt vor dirigistischen Schritten --- Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht verfassungswidrige staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie vor Als äußerst bedenklich bewertet der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) die vorgeschlagene Ergänzung zum bisherigen Verfahren über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die jetzt im Rahmen einer Änderung des Entsendegesetzes von den Regierungsfraktionen von SPD/Bündnis 90 - Die Grünen vorgelegt wurde. Während bislang über die Ausweitung tariflicher Mindestentgelte auf Außenseiter wie auf EU-Arbeitnehmer nur im Einvernehmen mit den Sozialpartnern entschieden werden konnte, soll in Zukunft der Bundesarbeitsminister ermächtigt werden, auf dem Wege der Rechtsverordnung Rechtsnormen eines Tarifvertrages auf alle unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie auf Arbeitsverhältnisse von EU-Arbeitnehmern, die in Deutschland beschäftigt sind, zu übertragen. Dies käme, so BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth, einem Einstieg in staatlichen Lohndirigismus gleich und entmündige die Tarifvertragsparteien. "Die geplante Rechtsverordnungs-Ermächtigung ist nicht nur verfassungswidrig, mit ihr machen wir auch einen Schritt rückwärts und gefährden die Tarifautonomie", befürchtet Hermann Kurth. Denn sowohl Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz als auch Art. 3 Abs. 1 der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie werden hier verletzt. Das bisherige nationale Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat nur eine unterste Lohngruppe für EU-Ausländer vorgesehen, die als "Mindestlohn" anerkannt wurde. Zukünftig soll dies für mehrere Lohngruppen möglich werden. Dadurch entsteht zwangsläufig eine Anhebung des übrigen bestehenden Tarifgefüges, vor allem auch der benachbarten Wirtschaftszweige. Das ist aus tarifpolitischer Sicht abzulehnen. Jegliche Regelung und Festlegung werde Auswirkungen auf andere Tarifbereiche haben. Da nicht feststeht, bei welcher Qualifikation und welcher Tätigkeit eine solche Mindestlohnregelung endet, handele es sich hierbei nicht mehr um einen Mindestlohn zur sozialen Absicherung, wie es das deutsche Recht und die Europäische Richtlinie verlangen, sondern um den Versuch der kompletten Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband BGL ist besorgt, daß es sich hier erneut um einen Eingriff in den Wettbewerb nach innen und nach außen handelt. Ein solcher Dirigismus habe noch nie Arbeitnehmer und Unternehmer vor Konkurrenz schützen können, meint der BGL und warnt vor solchen Eingriffen. v.i.S.d.P. Ilona Busch, Telefon: (0 22 24) 77 07-17 Email:I.Busch@galabau.de Diese Pressemeldung kann abgerufen werden im Internet: http://www.galabau.dezurück