Arbeits- und Sozialrecht - Gegen Wiedereinführung der hundertprozentigen Lohnfortzahlung, Schlechtwettergeld-Regelung und Förderung von ABM

BGL: Die Absichten der neuen Regierungskoalition tangieren die Tarifautonomie in Deutschland
Heftig kritisiert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), Bad Honnef, die Absichten der neuen Regierungskoalition hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. So sieht BGL-Präsident Werner Küsters weiterhin kritisch die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Auch dem neuen Bundesarbeitsminister Walter Riester gegenüber verhehlte er seine Sorge nicht, daß insbesondere die Branche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau mit seinen rund 65.000 gewerblichen Arbeitnehmern in knapp 10.000 Betrieben die über 100.000 ABM-Kräfte im Grünbereich nicht verkraften könne. „Berücksichtigt man zudem die arbeitslosen Sozialhilfeempfänger in kommunalen Beschäftigungsgesellschaften, die im Grünbereich tätig sind, so werden Betriebe und Arbeitsplätze auf dem Ersten Arbeitsmarkt höchst gefährdet“, prangerte Küsters den Versuch der Regierung, verstärkt Arbeitslose vorübergehend in den Zweiten Arbeitsmarkt aufzunehmen, an.
Dies könne nur gelingen, wenn die Eingliederung von Arbeitslosen mit dem Ersten Arbeitsmarkt gekoppelt werde. Der BGL habe von Beginn an wegen seiner Betroffenheit dafür gekämpft und könne dies auch dem SPD-Bundesarbeitsminister Riester mit guten Beispielen belegen.

Die Wiedereinführung der hundertprozentigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall lehnt der BGL ab. Er begründet dies damit, daß nicht nur die Klein- und Mittelbetriebe derzeit geringer belastet seien, sondern vor allem weil der Rückgang des Krankenstandes durch diese Maßnahme in den Garten- und Landschaftsbaubetrieben Beweis für die Richtigkeit sei.

Die geplante Wiedereinführung der Schlechtwettergeld-Regelung stellt aus Sicht der Garten- und Landschaftsbaubranche einen Eingriff in die Tarifautonomie dar und wird vehement abgelehnt. Der Bundesverband weist nicht nur darauf hin, daß ohne rechtliche Probleme eine Gesetzesänderung nicht möglich sei, sondern unterstreicht insbesondere, daß ihre zum 1. Januar 1996 geschaffene erfolgreiche branchenspezifische Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung bis heute Bestand habe. Das Bauhauptgewerbe habe erst nach dem gescheiterten "Überbrückungsgeld" auf die positiven und erfolgreichen Erfahrungen im Garten- und Landschaftsbau zurückgegriffen und für sich eine "fortentwickelte" Version geschaffen.

Der BGL warnt eindringlich davor, die neue Flexibilität in den Betrieben mit beiderseitiger Akzeptanz von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufs Spiel zu setzen. Die Tarifvertragsparteien ihrerseits haben die Verantwortung für das Risiko des witterungsbedingten Ausfalls übernommen. Der Grundsatz "es muß dann gearbeitet werden, wenn Arbeit vorhanden ist" müsse fortentwickelt werden, um darüber nicht nur vielleicht neue Arbeitsplätze zu schaffen, sondern den Flächentarifvertrag auch in der Zukunft zu erhalten. Der BGL warnt davor, die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie in Deutschland anzutasten. Ob Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Winterausfallgeld-Vorausleistung oder Entsendegesetz: Eingriffe in tarifvertragliche Regelungen sind unzulässig.


v.i.S.d.P. Ilona Busch, Telefon: (0 22 24) 77 07-17
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