Garten- und Landschaftsbau zeigt sich auf der GaLaBau 98 zuversichtlich

BGL-Präsident Werner Küsters fordert mittelstandsfreundliche Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge

Die Branche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau verzeichnet für dieses Jahr eine zufriedenstellende Auftragslage bei zwar hartem Kampf um diese Aufträge und teilweise ungewöhnlichem Preiskampf. Dies verlautete der Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), Werner Küsters, anläßlich der Eröffnung der 13. Europäischen Fachmesse Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau " GaLaBau 98" in Nürnberg.

Der BGL als ideeller Träger der GaLaBau-Fachmesse repräsentiert über 9 600 Branchenbetriebe mit einem in 1997 von rund 86 000 Beschäftigten erwirtschaftetem Umsatz von 8,55 Milliarden DM. Wie Küsters in einem Vergleich mit dem Baugewerbe herausstellte, habe sich die früher nahezu parallele Entwicklung nicht fortgesetzt. Das Jahr 1997 sei für die Landschaftsbauer, verglichen mit der Baubranche, deutlich besser verlaufen.

Die Erwartungen für das Jahr 1998 und darüber hinaus seien nach Ansicht des BGL-Präsidenten maßgeblich von der zukünftigen Wirtschafts- und Steuerpolitik abhängig. Der Berufsstand erwarte von der Politik nach der Bundestagswahl positive Signale zu verbesserten Rahmenbedingungen. Die im Grünbereich tätige Branche erlebe eine deutliche Marktverschiebung weg von der öffentlichen Hand zu privaten Investoren und Auftraggebern.

Erfahren die Bürger eine tatsächliche steuerliche Entlastung und bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, rechnen die GaLaBau-Betriebe damit, daß diese auch auf die Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus durch eine verbesserte Auftragslage durchschlagen werde.
Darüber hinaus fordert Werner Küsters von der Politik eine weitere Stabilisierung und Absenkung der gesetzlich bedingten Lohnnebenkosten, eine Absenkung der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer auf möglichst niedrigem Niveau bei einer Gegenfinanzierung durch die Streichung steuerschonender Tatbestände. Die seit der Wiedervereinigung gestiegene Steuer- und Abgabenlast haben Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen geschwächt. Es darf, so Küsters, auf keinen Fall eine Rücknahme der kleinen Reformen geben.

Für das Jahr 2000 zeigte sich BGL-Präsident Küsters optimistisch. Das weiter stärker werdende Bewußtsein der Menschen zu umweltfreundlichem Handeln zeige sich deutlich in den veränderten Rahmenbedingungen in der Bau-, Raumordnungs- und Umweltgesetzgebung mit der Folge, daß der Markt für den Garten- und Landschaftsbau zwar langsam, aber stetig wachse. Beispielsweise handelten bereits fortschrittliche Städte und Gemeinden dementsprechend und gewährten günstigere Abwassertarife für entsiegelte Grundflächen oder begrünte Dächer, deren Regenwasser nicht in die Kanalisation gelange.

Auf die Vergabe öffentlicher Aufträge eingehend forderte Küsters mehr Transparenz im Vergabeverfahren sowie Losgrößen, mit denen GaLaBau-Unternehmen an öffentlichen Aufträgen beteiligt und die nicht aufgrund ihrer Dimensionen nur vom Generalunternehmer angenommen werden können. Als sinnvoll erachtete er auch eine Reform der Ausschreibungskriterien bei öffentlichen Aufträgen, damit das Kosten- und Leistungsverhältnis stärker beachtet werden könne, denn nicht immer seien die billigsten Anbieter auch die wirtschaftlichsten.
Der BGL fordert die Länder und andere öffentliche Auftraggeber auf, ähnlich wie der Bund zu verfahren, der jetzt gerade für mittelständische Unternehmen die Möglichkeit geschaffen hat, öffentliche Aufträge leichter zu bekommen. Nach der bisherigen Regelung können Auftraggeber eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Erfüllung von Bauleistungen verlangen. Diese umfaßt in der Regel bis zu fünf Prozent der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und drei Prozent der Abrechnungssumme für die Gewährleistung. Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen völlig verzichtet wird laut Bauministerium ab sofort bei beschränkter Ausschreibung auch nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb, bei nichtoffenem Verhandlungsverfahren und bei freihändiger Vergabe.

Da durch einen Erlaß des Bundesarbeitsministeriums an die Arbeitsamtsverwaltungen im Februar der im Arbeitsförderungs-Reformgesetz festgeschriebene Vorrang der Vergabe-ABM ausgehebelt wurde, haben sich die alten Probleme der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Grünbereich wieder eingestellt, meinte Küsters. Ermutigt durch diesen Erlaß würden die Kommunen zunehmend ihre Haushaltspositionen für Soziales sowie für Grünarbeiten dadurch entlasten, daß sie durch Gründung von Beschäftigungsgesellschaften und Arbeitsloseninitiativen in staatlich geförderte AB-Maßnahmen flüchten. Dies sei insbesondere in Ostdeutschland ein großes Problem. Der BGL warnt vor einer noch stärkeren Förderung solcher Gesellschaften, die die Branche und damit den ersten Arbeitsmarkt zerstören könnten.

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