BGL begrüßt Novellierung der Handwerksordnung
Vorschläge der Bundesregierung gehen nicht weit genug
Der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau begrüßt die Vorschläge der Bundesregierung zur Novellierung der Handwerksordnung. „Wir stimmen mit vielen führenden Ökonomen und Wirtschaftssachverständigen darin überein, dass die deutsche Handwerksordnung ein Beschäftigungshindernis darstellt und viele Handwerker in die Schwarzarbeit treibt. Außerdem entstehen Benachteiligungen, da sich Berufsbilder unserer Branche mit solchen des bisher geschützten Handwerks überschneiden“, so die Meinung von Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL). Die Liberalisierung der veralteten und wettbewerbswidrigen Einschränkungen der Berufsausübung der Handwerksordnung hält Küsters für längst überfällig. Nur so könne die Schwarzarbeit abgebaut und die Inländerdiskriminierung im Verhältnis zum EU-Recht beseitigt werden.
Aus berufsständischer Sicht leuchtet es nicht ein, dass das Straßenbauerhandwerk als geschütztes Gewerbe in der Anlage A der Handwerksrolle verbleiben soll. Schließlich sind die GaLaBau-Betriebe seit Jahrzehnten bei der Pflege von Straßenbegleitgrün oder bei den Pflasterarbeiten im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum den gleichen oder zumindest ähnlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen ausgesetzt.
Der BGL fordert aber nicht nur, das Straßenbauerhandwerk aus den geschützten Handwerksberufen zu nehmen. Er setzt sich im Rahmen der Novellierung der Handwerksordnung auch für eine bisher nicht vorgesehene Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes ein.
Seit Jahrzehnten werden trotz entgegenstehender Rechtsprechung der obersten deutschen Bundesgerichte GaLaBau-Unternehmen als Konkurrenten mit dem Vorwurf der vermeintlichen Schwarzarbeit konfrontiert. Diese Situation entsteht, da sich das staatlich anerkannte Ausbildungsberufsbild mit dem handwerksgeschützten Berufsbild überschneidet. Mit diesen unzulässigen und wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen werden Betriebsabläufe gestört. Es wird versucht, den unliebsamen Wettbewerber in Verruf zu bringen. „Damit muss in Zukunft Schluss sein. Dieses Ziel wird erreicht, indem die Sanktionsmöglichkeiten über das Schwarzarbeitsgesetz ersatzlos gestrichen werden“, so BGL-Präsident Werner Küsters.
Es muss sichergestellt werden, dass die vorgeschlagenen Eingrenzungen der wesentlichen Tätigkeiten in § 1 Absatz 2 der Handwerksordnung n. F. die Rechtsunsicherheiten der Ordnungsämter und Hauptzollämter beseitigen. Auch die Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen handwerksgeschützten und handwerksfreien Gewerbebetrieben sollten der Vergangenheit angehören. Es ist längst überfällig, den zahlreichen höchstrichterlichen Rechtssprechungsergebnissen durch eine gesetzliche Klarstellung die notwendige Beachtung zu verschaffen. Hierdurch wird nicht nur mehr Rechtssicherheit geschaffen, sondern der Möglichkeit wettbewerbsverzerrender Einflussnahme ein Riegel vorgeschoben.
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
Ansprechpartner: Herbert Hüsgen, Tel.: 02224 / 77 07 15, E-mail: h.huesgen@galabau.de
Die Meldung kann abgerufen werden im Internet unter www.galabau.de
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