Tarifverhandlungen 2003: GaLaBau benötigt Tarifvernunft
Tariftreuegesetze benachteiligen Berufsstand der Landschaftsgärtner
„Vier Prozent Lohnerhöhung bei einer Laufzeit von zwölf Monaten ist die Antwort der Gewerkschaft auf über fünf Prozent Umsatzrückgang in der Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Das nenne ich Logik“, konstatierte Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., zu den derzeitigen Tarifverhandlungen mit der IG BAU. Offensichtlich sei diese abwegige Forderung die Antwort der Gewerkschaft auf die vom BGL für dringend notwendig erachtete Tarifvernunft, die gerade in der heutigen wirtschaftlich schwierigen Lage mehr als anzuraten sei.
Nicht nur die deutsche Wirtschaft und der deutsche Arbeitsmarkt befinden sich in der Krise. Auch der GaLaBau bleibt von dem stetigen Niedergang der Baubranche und fehlenden wirtschaftlichen Impulsen nicht mehr verschont. „Eigentlich sollten wir über moderate Lohnerhöhungen und beschäftigungsorientierte Tarifpolitik verhandeln und wichtige Rahmenbedingungen für das Wohl der Branche in der Zukunft schaffen. Stattdessen wird an völlig überholten Verhandlungs- und Arbeitskampfritualen seitens der Gewerkschaft festgehalten“, stellt Küsters zornig fest. Es überrascht jedoch nicht, wenn eine Gewerkschaft sich gesamtwirtschaftlich gegen notwendige Reformen stellt und beharrlich auch in anderen Branchen die Augen vor den Realitäten verschließt. Über Tariftreuegesetze werden GaLaBau-Betriebe gegenüber Baubetrieben im Wettbewerb eindeutig benachteiligt. Zudem wird dabei die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit missachtet. Es überrascht
auch nicht, dass diese Gewerkschaft nicht bereit ist, branchenspezifische Tarife und Sozialpolitik zum Wohle von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im GaLaBau zu gestalten.
Tariftreuegesetze benachteiligen GaLaBau-Betriebe
Hinzu kommen die negativen Auswirkungen der jeweiligen Tariftreuegesetze der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen. GaLaBau-Betriebe dürfen sich dort nicht an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen. Oder sie werden von Bewerbungen ausgeschlossen, da sie bei der Arbeitsausführung nicht die Bautarife zahlen. Dies geschieht, obwohl das Grundgesetz über Artikel 9 Absatz 3 garantiert, über die Mitgliedschaft in einem tarifvertragschließenden Arbeitgeberverband eigene branchenspezifische Tarife in Betrieben anzuwenden (Koalitionsfreiheit) und obwohl die Ausführungen der Aufträge durch GaLaBau-Betriebe völlig legal sind.
Diese IG BAU, die jetzt vier Prozent Lohnerhöhung fordert, hat die Einführung dieser, gegen das Grundgesetz verstoßenden Tariftreuegesetze auf Länderebene unterstützt.
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
Ansprechpartner: Herbert Hüsgen, Tel.: 02224 / 77 07 15, E-mail: h.huesgen@galabau.de
Die Meldung kann abgerufen werden im Internet unter www.galabau.de
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