GaLaBau: Sachverständigenwesen

Mehr öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

„Es steht außer Frage, dass in den nächsten Jahren bundesweit mehr öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau benötigt werden“, so Hanns-Jürgen Redeker, BGL-Vizepräsident und Vorsitzender des BGL-Ausschusses Landschaftsgärtnerische Fachgebiete. Zunehmend spielen öbv-Sachverständige vor Gerichten, als Berater von privaten und öffentlichen Auftraggebern für Bürger, Betriebe und die öffentliche Hand sowie als Gutachter für außergerichtliche Streitbeilegungen eine Rolle. Diese Dienstleistungen können schon während der Ausführungszeit erforderlich werden, oder bei Auseinan-dersetzungen um die Abnahme oder bei Mängeln, die während der Verjährungsfrist für die Gewährleistung auftreten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen überprüft und sind während ihrer Tätigkeit auch besonderen Pflichten unterworfen. Öbv-Sachverständige werden in Gerichtsverfahren bevorzugt herangezogen und genießen einen strafrechtlich sanktionierten Bezeichnungsschutz. Insofern unterscheiden sich öbv-Sachverständige von selbsternannten Sachverständigen, die keine behördliche Überprüfung benötigen und amtlich auch nicht anerkannt sind. Kandidaten, die Sachverständigentätigkeiten anstreben, sollten insbesondere bei aktuellen Seminarangeboten zum „Sachverständigen im GaLaBau“ diese Unterschiede kennen und die rechtlichen Hintergründe zur öffentlichen Bestellung beachten. Dazu gehören die allgemeinen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für den Sachgebietsbereich Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die bereits im letzten Jahr mit Rundschreiben vom 08.07.2002 vom Arbeitskreis Sachverständigenwesen im Deutschen Indust-rie- und Handelskammertag, DIHK beschlossen wurden. Seit diesem Zeitpunkt sind die Bestellungsvoraussetzungen auch Grundlage bei den bestellenden Industrie- und Handelskammern. Zuvor hatte bereits der Verband der Landwirtschaftskammern, VLK, der Neuordnung inhaltlich zugestimmt. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen mit insgesamt vier Sachgebietsbereichen können sowohl beim BGL als auch beim Institut für Sachverständigenwesen, IfS, unter www.ifsforum.de bezogen werden. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Ansprechpartner: Dr. Michael Henze, Tel.: 02224-7707-19, E-Mail: m.henze@galabau.de

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