Hartz III und IV überzeugen nicht

BGL empört über Pläne zum Zweiten Arbeitsmarkt

Völliges Unverständnis, höchste Empörung und Kopfschütteln sind die Reaktionen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, wenn die Pläne zur „Schaffung einer effizienteren und effektiveren künftigen Bundesagentur für Arbeit“ betrachtet werden. „Seit fast 10 Jahren kämpfen wir Landschaftsgärtner mit Erfolg gegen die Eindämmung des Zweiten Arbeitsmarktes mit dem langfristigen Ziel der Abschaffung. Gerade ist dies amtlich bestätigt und akzeptiert, schon verändert man wieder die Rahmenbedingungen und schafft erneut die Möglichkeiten für staatliche Beschäftigungsgesellschaften ohne das Ziel der Wiedereingliederung. Damit werden weitere Millionen Euro der Beitragszahler sinnlos vernichtet“, bringt Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), seine Fassungslosigkeit zum Ausdruck. „Es kann nicht sein, dass mit Hartz III durch die Etablierung eines staatlich gesteuerten Zweiten Arbeitsmarktes in der Hand von Kommunen und freien Trägern die Fehler von gestern wiederholt werden. So entstehen doch nur Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Garten- und Landschaftsbaus“. Positiv bei der geplanten Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Bereich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sei lediglich, dass zukünftig keine neuen Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung durch eine Teilnahme an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entstehen sollen. Dagegen sei die Abkehr von Vergabemaßnahmen – insbesondere für die neuen Bundesländer – ein Schlag ins Gesicht. Gerade hier würden positive Erfahrungen, die mit Unterstützung des BGL insbesondere in den Regionen Brandenburg und Berlin gemacht worden seien, einfach ignoriert. Zudem helfe es nur wenig, wenn die Beeinträchtigung der Wirtschaft als Ausschlusskriterium für ABM in den Planungen enthalten sei. Schließlich entscheide die Arbeitsverwaltung allein über die Maßnahmen. Hinzu komme, dass die Einflussmöglichkeiten der Wirtschaft durch Stellungnahmen beziehungsweise die Mitarbeit über die Selbstverwaltung zukünftig entfallen sollen. Erschwerend kommt nach Einschätzung Küsters hinzu, dass die durch Hartz IV entstehenden Strukturveränderungen der „Bundesagentur für Arbeit“ dafür sorgen, dass nur noch arbeitsmarktferne Personen über strittige Fragen beim Zweiten Arbeitsmarkt entscheiden sollen. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass ohne Kontrollfunktion berufsständischer Vertreter die Wettbewerbsnachteile unserer Branche durch den Zweiten Arbeitsmarkt ihren Gipfel mit ca. 100.000 Beschäftigten Mitte der 90er Jahre erreicht hat. Deshalb fordert der BGL Änderungen des Gesetzentwurfes zu Hartz III: · Abschaffung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Fernziel · Aufrechterhaltung eines strickten Vergabevorrangs · Aufnahme einer wirtschaftszweigorientierten Deckelung in den Gesetzestext · Aufrechterhaltung der Kontrollmöglichkeiten durch berufsständische Vertreter am Arbeitsmarkt vor Ort. Ansprechpartner: Herbert Hüsgen, Tel.: 02224 / 7707-15, E-mail: h.huesgen@galabau.de

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