Alleen nach wie vor gefährdet

Antwort des Bundesverkehrsministeriums enttäuschend

Mit großem Bedauern nahm der BGL die Antwort von Iris Gleicke (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, auf die Anfrage von Cornelia Behm, Mitglied der Grünen im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Kenntnis und sieht sich verpflichtet, auch weiterhin für den Erhalt und die Neupflanzungen von Alleen zu kämpfen. Angeregt durch ein parlamentarisches Gespräch zwischen BGL und Vertretern von Bündnis 90/Die Grünen hatte sich Cornelia Behm im Mai des Jahres offiziell an das Verkehrsministerium gewandt, um über den aktuellen Sachstand bezüglich der Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB) und der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) informiert zu werden. In ihrem Antwortschreiben, das dem BGL vorliegt, verweist Gleicke darauf, dass die große Zahl von Getöteten und Schwerverletzten bei Unfällen mit Aufprall auf Bäume die dringende Notwendigkeit zeigt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um hier zu Verbesserungen zu gelangen. Unabhängig davon, dass verhaltensbeeinflussende Maßnahmen ebenfalls zu einer Verbesserung des Unfallgeschehens beitragen können, dürften auch die straßenseitigen Potenziale nicht ungenutzt bleiben. Diese seien in der ESAB in konzentrierter Form dargestellt. Bevor das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) die ESAB den obersten Straßenbaubehörden übersendet, werden die ESAB und das weitere Vorgehen mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie der Konferenz der Umweltminister (UMK) abgestimmt, so Gleicke weiter. Auch die Überarbeitung der RPS dauert noch an, wobei auch die Fragen der Behandlung von Bäumen als seitliche Hindernisse diskutiert werden. Eine Beteiligung der Verbände oder Behörden des Landschafts- und Umweltschutzes, wie von Behm gefordert, wies Gleicke zurück, da die RPS keine Regelungen beinhalten würde, die dies erforderlich machten. Gegebenenfalls würde das Umweltministerium in den Abstimmungsprozess einbezogen werden. Beide Regelungen würden den Auftragsverwaltungen der Länder für die Bundesfernstraßen mit der Bitte um Beachtung bekannt gegeben und von den obersten Straßenbaubehörden in aller Regel durch entsprechende Landesverwaltungsvorschriften für deren Behördentätigkeit eingeführt. Sie drücken daher in einer Art Selbstbindung der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes aus, wie sich der Bund – als Eigentümer und Träger der Baulast der Bundesfernstraßen – die einheitliche Verwaltung der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Länder vorstellt. Trotz dieser ernüchternden Antwort wird der BGL unter der Federführung der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) die Protestaktion zum Alleenerhalt fortführen. Ansprechpartner: Wolfgang Groß, Tel.: 02224-7707-47, E-Mail: w.gross@galabau.de

zurück