Geplantes Arbeitslosengeld II:

Gefahr für Arbeitsplätze im Garten- und Landschaftsbau

Bad Honnef. Das geplante Arbeitslosengeld II (ALG II) gefährdet nach Einschätzung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) massiv die Arbeitsplätze im Garten- und Landschaftsbau. „Die Pläne der rot-grünen Bundesregierung führen zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für unsere Branche“, zeigt BGL-Präsident Werner Küsters auf. Er erklärt: „Durch die Subventionierung des zweiten Arbeitsmarktes werden vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) im Garten- und Landschaftsbau existenziell bedroht.“ Der BGL fordert daher erneut vehement eine wirtschaftszweig-orientierte Deckelung im Optionsgesetz. Werner Küsters: „Es dürfen nur so viel staatlich subventionierte Maßnahmen erfolgen, wie eine Region dies vor Ort auch verkraftet. Denn nur eine Begrenzung des Einsatzes von Arbeitslosengeld II - Beziehern in den einzelnen Branchen sichert den KMU in Zukunft ihren Marktanteil bei öffentlichen Aufträgen.“ Andernfalls rechnet der BGL mit einem öffentlichen Verdrängungswettbewerb nie gekannten Ausmaßes. Denn für 2005 werden rund drei Millionen arbeitsfähige Arbeitslosengeld II - Bezieher erwartet, denen (laut Ergebnis des Vermitt-lungsausschusses von Hartz IV und aktuellen Diskussionen über das Optionsgesetz) Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden müssen. Sollten die bereits aus den 90er Jahren bekannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - getragen von kommunalen und sozialen Beschäftigungsgesellschaften - wiederbelebt werden, befürchten vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen der GaLaBau-Branche erneut einen großen wirtschaftlichen Schaden. BGL-Präsident Küsters macht an einem Beispiel deutlich: „Im nordrhein-westfälischen Garten- und Landschaftsbau sind rund 15 000 Arbeitnehmer tätig. Allein in NRW müssen 2005 rund 500 000 Arbeitslosengeld II - Empfänger versorgt werden. Werden nur drei Prozent davon in unserem Tätigkeitsbereich eingesetzt, kommt es schon zu einer subventionierten Konkurrenz im Verhältnis von 1:1.“ Küsters: „Da die öffentliche Hand als drittgrößter Auftraggeber unserer Branche sowieso kein Geld mehr für grüne Aufträge besitzt, ist absehbar, dass dann keine Pflegeaufträge mehr ausgeschrieben werden und das öffentliche Grün künftig ohne sachkundige Pflege durch GaLaBau-Fachkräfte dahin vegetieren muss.“ Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. Ansprechpartner: Herbert Hüsgen, Tel.: 02224-7707-15, E-Mail: h.huesgen@galabau.de Die Meldung kann abgerufen werden im Internet unter www.galabau.de

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