Bei Hochwasserschutz auf Vorbeugung setzen
Garten- und Landschaftsbau: Konkrete Bauleistungen forcieren
Bad Honnef. Das Bundeskabinett hat im März 2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf eines Hochwasserschutzgesetzes vorgelegt. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) hat dazu Stellung genommen und den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. BGL-Präsident Werner Küsters erklärt: „Es ist richtig, dass anstelle der großen Finanzhilfen für Hochwasserschäden jetzt dem vorbeugenden Hochwasserschutz und damit konkreten Bauleistungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.“
Das Ziel des Gesetzes - nämlich den Flüssen wieder mehr Raum zu geben - ist eine wesentliche Maßnahme um Flutkatastrophen wie an der Elbe vor eineinhalb Jahren zu verhindern.
In Überschwemmungsgebieten dürfen demnach zukünftig keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Werner Küsters betont: „Dabei hätten wir uns zwar anstelle eines pauschalen Verbotes weitergehende Differenzierungen vorstellen können. Zum Beispiel hätte man entsiegelnde Bauweisen gegenüber Flächenversiegelungen durchaus begünstigen können. Bei diesem Punkt sehen wir noch einen gewissen Beratungsbedarf.“
In dem geplanten Gesetz werden die Bundesländer künftig verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen und international abzustimmen. BGL-Präsident Werner Küsters: „Das ist richtig.“ Mit diesem Instrument sollen die Bundesländer unter anderem Retentionsräume schaffen, in die das Hochwasser ausweichen kann. Dazu gehört aber auch, dass Deiche verlegt werden müssen, Niederschlagswasser zurückgehalten und Auenflächen wieder hergestellt werden müssen. Für solche landschaftsgärtnerisch Arbeitsfelder im naturnahen Wasserbau hat sich auch der BGL in seiner Stellungnahme eingesetzt.
Zum Procedere: Das Hochwasserschutzgesetz ist Anfang April an den Bundesrat gegangen. In der letzten Aprilwoche hat der Agrarausschuss das Gesetz beraten. Am 5. Mai 2004 folgte der Umweltausschuss und hat eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Die Anhörung findet am 16. Juni 2004 mit Beteiligung des BGL statt. Nach diesem Termin kann dann das Gesetz mit Kanzlermehrheit beschlossen werden, sofern sich die Abgeordneten nicht für eine Nachbesserung aussprechen. Streit besteht noch darin, ob das Gesetz überhaupt seitens der Bundesländer zustimmungspflichtig ist - laut Bundesregierung ist dies nicht der Fall.
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Ansprechpartner: Dr. Michael Henze, Tel.: 02224-7707-19, E-Mail: m.henze@galabau.de
Die Meldung kann abgerufen werden im Internet unter www.galabau.de
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