BGL lehnt Entwurf der geplanten EU-Richtlinie „Optische Strahlung“ ab

Inakzeptable Konsequenzen für unternehmerischen Alltag

Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) lehnt einen von der zuständigen Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union vorgelegten Entwurf für die geplante Richtlinie „Optische Strahlung“ mit Nachdruck ab. BGL-Präsident Werner Küsters erklärt: „Dieser Entwurf zeigt, wie an sich gut gemeinte Regelungsvorhaben im unternehmerischen Alltag – bei der praktischen Umsetzung in den Betrieben – zu inakzeptablen Konsequenzen führen können.“ Die geplante Einbeziehung natürlicher optischer Strahlung – also Sonneneinstrahlung – in die Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung aus künstlichen wie aus natürlichen Quellen führe für viele klein- und mittelständische Garten- und Landschaftsbau-Betriebe zu einer untragbaren Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs, so Küsters. Er kritisiert: „Der Richtlinien-Entwurf geht voll an der Realität vorbei, wenn er verlangt, dass zur Verringerung der Gefährdung von Arbeitnehmern durch optische Strahlung an Arbeitsplätzen im Freien alternative Arbeitsverfahren umgesetzt werden müssen.“ Zwar sei es sinnvoll die Dauer der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber künstlichen Quellen optischer Strahlung (zum Beispiel UV-Strahlung) an Arbeitsplätzen in Innenräumen in einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung und Verringerung des Risikos einzubeziehen. BGL-Präsident Werner Küsters: „Doch die Zielrichtung des vorliegenden Richtlinien-Entwurfs im Hinblick auf den Schutz vor Sonneneinstrahlung bei Arbeitsplätzen im Freien im Garten- und Landschaftsbau im Sinne der Prävention von gesundheitlichen Schäden führt lediglich zu einem riesigen Bürokratie-Aufwand.“ Küsters betont: „Seit langem ist im Garten- und Landschaftsbau üblich, dass schwere körperliche Arbeiten in den Sommermonaten in die Morgen- und Vormittagsstunden verlagert werden. Außerdem werden längere Mittagspausen eingelegt, um die größte Sonneneinstrahlung während der Mittagszeit zu vermeiden.“ Darüber hinaus bilde die Berufskleidung der Landschaftsgärtner einen guten Schutz vor Sonneneinstrahlung und stelle somit das Erreichen des Schutzzieles sicher. Bei allen Überlegungen, so Küsters, könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Arbeitnehmer auf Grund ihres Freizeitverhaltens mit Blick auf den Aufenthalt in der Sonne oft einer stärkeren Gefährdung aussetzen würden, als dies gesundheitlich ratsam sei. Ansprechpartner: Dr. Michael Henze Telefon: 02224 7707-19, Telefax: 0224 7707-77, E-Mail: M.Henze@galabau.de

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