EU-Dienstleistungsrichtlinie: Herkunftslandsprinzip streichen
BGL: Bei Öffnung der Märkte stärker auf Harmonisierung setzen
Bad Honnef. Die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) steht selbst bei den Parlamentariern in Brüssel in der Kritik. Die im EU-Parlament zuständige Berichterstatterin Evelyn Gebhard (SPD) will das umstrittene Herkunftslandsprinzip streichen. Statt dessen will sie dafür plädieren, bei der Öffnung der Dienstleistungsmärkte stärker auf eine Harmonisierung bestehender nationaler Regeln zu setzen. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) begrüßt diese Haltung.
Die EU-Parlamentarierin will ihren Bericht am 19. April 2005 dem Europäischen Parlament vorlegen. Sie argumentiert, in den meisten Fällen genüge es, das für den Gütermarkt geltende Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zu übernehmen. Voraussetzung dafür sei aber, dass die EU-Mitgliedsstaaten Mindeststandards definierten, an die sich alle Länder halten müssten.
Qualitätssicherung und Verbraucherschutz
BGL-Präsident Werner Küsters erklärte dazu: „Wir begrüßen, dass die EU-Parlamentarierin die Dienstleistungsrichtlinie damit in den Papierkorb werfen will. Denn der BGL ist besorgt darüber, dass die im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau geschaffenen Rahmenbedingungen aufgeweicht werden könnten. Bislang tragen diese Rahmenbedingungen in Deutschland in hohem Maße zur Qualitätssicherung und zum Verbraucherschutz bei.“
Gerade dort, wo Verbraucher betroffen seien, legt die EU-Parlamentarierin Evelyn Gebhardt aber Wert auf ein hohes Maß an Sicherheit. Kritiker hatten an dem Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie ohnehin schon bemängelt, sie führe zu einer Überschwemmung der alten EU-Mitgliedsstaaten durch Billiganbieter aus den neuen Beitrittsländern.
Der BGL sieht die Qualitätskontrolle in den Ländern mit größeren Schwierigkeiten verbunden, in denen es bislang keine differenzierten Standards und Regelwerke gibt. BGL-Präsident Werner Küsters betonte: „Bei der Schaffung von Mindeststandards für alle europäischen Mitgliedsstaaten können wir nur gewinnen.“ Denn die Erfahrungen aus der beruflichen Praxis hätten gezeigt, dass zwar durch Normen, Regelwerke und Richtlinien Hindernisse beim Erbringen gärtnerischer Dienstleistungen jenseits der Grenze bestünden. „Diese Hürden haben sich aber nicht herausgebildet, um sich gegenseitig zu behindern. Sie sind vielmehr im Interesse des Auftraggebers und dienen der Qualitätssicherung“, so Küsters.
Voraussichtlich im September soll die erste Lesung des Entwurfes zur EU-Dienstleistungsrichtlinie beginnen.
Ansprechpartner: Herbert Hüsgen, Telefon: 02224 / 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de
13.04.2005zurück