BGL: Sonderausbildung ist nur für behinderte Menschen gedacht
Dem GaLaBau werden zu viele Werker zugewiesen
Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) rückt jetzt die Sonderausbildung zum Werker in den Blickpunkt des Interesses. Denn der Garten- und Landschaftsbau steht mit rund 4.500 Werkern gegenüber rund 9.500 regulären Auszubildenden an zweiter Stelle aller deutschen Berufe, in denen benachteiligte oder behinderte Menschen eine Sonderausbildung absolvieren.
BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth führt dies darauf zurück: „Offenbar überweist die Arbeitsverwaltung pauschal alle Personen, die nicht auf Anhieb eine reguläre Ausbildung durchlaufen können, in eine Sonderausbildung zum Werker.“ Dies betreffe sogar Realschüler und Abiturienten. Dr. Kurth zeigt auf: „Dabei sucht sich die Arbeitsverwaltung nur zehn von rund 350 Berufen aus, in denen knapp 80 Prozent aller deutschen Werker sonderausgebildet werden.“
Der BGL-Hauptgeschäftsführer betont: „Dabei muss nach dem alten und neuen Berufsbildungsgesetz zuerst versucht werden, auch tatsächlich behinderten Menschen eine reguläre Berufsausbildung absolvieren zu lassen, bevor eine Sonderausbildung angetreten werden darf.“ Denn die Sonderausbildung zum Werker sei nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes nur für wirklich behinderte Menschen gedacht, die trotz aller Fördermaßnahmen nicht in der Lage seien, eine reguläre Ausbildung zu durchlaufen.
Dr. Hermann J. Kurth macht deutlich: „Auch unter humanitären Gesichtspunkten ist eine massenhafte Überweisung von benachteiligten und behinderten Personen in eine so geringe Anzahl von Berufen nicht vertretbar. Denn damit werden Hoffnungen geweckt, die so nicht erfüllt werden können. Letztlich enden die Betroffenen dann wieder in der Arbeitslosigkeit.“ Es gelte daher, diesen Personenkreis besser auf die 350 deutschen Berufe zu verteilen.
Dr. Kurth mahnt: „Es ist ebenso wenig vertretbar, Menschen, die lediglich Lernbeeinträchtigungen aufweisen, für den Rest ihres Lebens mit dem Prädikat ,behindert’ zu versehen, nur um diesen Personenkreis pauschal in eine ausschließlich für wirklich behinderte Menschen vorgesehene Qualifikation überweisen zu können.“
Da sich die Arbeitsagenturen in Verhandlungen mit dem BGL und seinen Landesverbänden in der Thematik bislang als „verhandlungsresistent“ erwiesen hätten, bleibe dem BGL nur der harte Weg, so Dr. Kurth. Er zeigt auf: „Über die Berufsausbildungsausschüsse der zuständigen Stellen müssen die in den Ländern existierenden Werkerverordnungen außer Kraft gesetzt werden.“
Ansprechpartner: Dr. Hermann J. Kurth, Telefon: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de zurück