BGL fordert kritische Folgenabschätzung zur EU-Richtlinie “Optische Strahlung”
Existenz bedrohende Belastungen für den GaLaBau
Bad Honnef. Existenz bedrohende Belastungen sehen die Garten- und Landschaftsexperten als Unternehmer auf sich zukommen. Auch bei der zweiten Lesung des Entwurfes für die geplante EU-Richtlinie „Optische Strahlung“ hagelte es Kritik gegenüber dem völlig überzogenen Richtlinienwerk. Die zuständigen Fachminister aus den EU-Mitgliedsstaaten hatten die Richtlinie aber bereits ohne maßgebliche Korrekturen passieren lassen. Daher machte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) jetzt gemeinsam mit der European Landscape Contractors Association (ELCA) erneut mit Nachdruck in Brüssel seine ablehnende Haltung deutlich. Die Beschäftigten vor schädlicher Sonneneinstrahlung im Freien zu schützen, sei zwar wichtig – dies dürfe aber nicht zu einer völligen Unkalkulierbarkeit von Arbeitsabläufen führen. Das letzte Wort haben nun die EU-Parlamentarier.
Die Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatten im Rahmen eines Kongresses bereits mit Blick auf die Strahlungsrichtlinie von einer „Horror-Regelung“ gesprochen, die „Betriebe und Arbeitsplätze ganz erheblich gefährdet“. BGL-Präsidiumsmitglied Egon Schnoor zeigte im Gespräch mit dem EU-Industriekommissar Günter Verheugen und anderen EU-Parlamentariern auch im Namen der ELCA die Sorgen und Belange mittelständischer Unternehmen aus deutscher Sicht auf. Schnoor mahnte in dem Zusammenhang den von der Europäischen Union selbst in Aussicht gestellten Bürokratie-Abbau an. Außerdem unterstrich das BGL-Präsidiumsmitglied die Bedeutung einer „Folgenabschätzung für europäische Regelungen“.
Aufwändige „Abschirmung“ am Arbeitsplatz
Ein Beispiel macht die Auswirkungen der geplanten „EU-Richtlinie zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch optische Strahlung“ deutlich:
Arbeitgeber sollen das individuelle Gefährdungspotenzial durch Sonneneinstrahlung für jeden Beschäftigten ermitteln und entsprechende technische wie organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit die Arbeitnehmer nicht über das individuell festgesetzte Maß hinaus einer Belastung durch Sonnenstrahlen ausgesetzt werden. Gegebenenfalls bedeutet dies in der Praxis: Demnächst muss ein Beschäftigter den Baldachin halten, unter dem sein Kollege – vor Sonne geschützt – gerade die Arbeiten zur Begrünung einer Dachfläche ausführt, die er sonst allein hätte erledigen können. Ein unvertretbar hoher Aufwand.
BGL und ELCA setzen ihre Lobbyarbeit fort
BGL-Präsidiumsmitglied Egon Schnoor betonte: „Wir werden gemeinsam mit der ELCA – wie die Bauwirtschaft und die Deutschen Arbeitgeberverbände – weiter dafür kämpfen, dass die geplante EU-Richtlinie nicht zu einem Aktionsprogramm zur Strangulierung unserer GaLaBau-Betriebe wird.“ Und er fügte hinzu: „Wir hoffen sehr, dass sich die EU-Parlamentarier bei ihrer Entscheidung als wahre Vertreter des europäischen Volkes erweisen werden.“
Ansprechpartner:
Herbert Hüsgen
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Str. 4, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de
zurück