Spartipp: Gartenpflege ist steuerlich absetzbar

BGL: Traumgarten jetzt realisieren – mit der Hausgartenkreditfinanzierung

Spartipp: Gartenpflege ist steuerlich absetzbar
Bad Honnef. Im Frühling bekommen viele Menschen Lust aufs Grün. Ein Traumgarten steht auf ihrer Wunschliste oben an. Ganzjährig steigert das private Gartenparadies mit farbenprächtig blühenden Stauden und gemütlicher Sitzecke nah am Teich nicht nur den Wert der eigenen Immobilie. Sein Erholungsfaktor übertrifft den einer großen Urlaubsreise um viele Sommertage und mehr. Fragt sich nur: Wie können solche Gartenträume in Erfüllung gehen, wo doch das Geld beispielsweise kurz nach dem Einzug ins neue Familienheim knapp geworden ist? „Wir Experten für Garten und Landschaft halten ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept parat. Damit müssen Gartenwünsche gar nicht erst auf die lange Bank geschoben werden“, zeigt der Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), Hanns-Jürgen Redeker auf.
Gartenvergnügen von Anfang an
Redeker erläutert: „Die insgesamt fast 2.900 Mitgliedsbetriebe unserer Landesverbände bieten den Kunden nicht nur fachgerechte Leistungen rund um den Garten. Mit der Hausgartenkreditfinanzierung ermöglichen sie es interessierten Gartenfreunden auch ganz unbürokratisch, ihre grünen Wunschträume gleich zu verwirklichen.“ Die Basis für so ein „Gartenvergnügen von Anfang an“ ist der Hausgartenkredit – zu vorteilhaften Zinsen, ohne Grundbucheintrag und mit individuell passender Laufzeit beziehungsweise monatlicher Rate.
Die Fachleute für Garten und Landschaft planen den individuellen Traumgarten – zugeschnitten auf die persönlichen Wünsche der Kunden und auf das zur Verfügung stehende Budget – und setzen die Pläne in die Tat um. BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker zeigt auf: „Dabei kann ein Garten gleich so geplant werden, dass er sich auch späteren Ansprüchen anpassen lässt.“ Schließlich legen vor allem Familien mit Blick auf ihre Kinder in den ersten Jahren großen Wert auf Freiraum und Spielflächen für den Nachwuchs. Und zugleich können die markanten Gartenelemente – wie der Hausbaum, eine attraktiv gepflasterte Terrasse oder der Eingangsbereich schon von Anfang an richtig gestaltet werden. Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage ist die Finanzierung privat genutzter Wohnobjekte zwar schwieriger geworden, aber dennoch lässt das Konzept der Hausgartenkreditfinanzierung Spielraum für die Verwirklichung der persönlichen Gartenträume.
Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung bringt Steuerermäßigung  
Und wenn dieser Garten auch noch gut gepflegt ist, wertet er die eigene Immobilie erst richtig auf. Zum Thema Pflege noch ein Spartipp vom Experten: „Gartenpflege ist als haushaltsnahe Dienstleistung schon seit 2003 zumindest teilweise steuerlich absetzbar“, hebt BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker hervor. Er verweist dabei auf das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (BGBI 2002 I S. 4621).
Neben den Steuerspar-Möglichkeiten für alte und pflegebedürftige Menschen, die diese Arbeiten nicht mehr selbst ausführen können, ist diese Variante von allen Interessenten nutzbar. Jeder Gartenbesitzer kann auf der Rechtsgrundlage des Paragraphen 35 a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG) für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen 20 Prozent der aufgewendeten Kosten – maximal 600 Euro pro Jahr – von der Steuer abziehen. Diese Steuerermäßigung wird haushaltsbezogen gewährt.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist: Der Steuerpflichtige muss die Arbeiten bei einem externen Dienstleister oder Handwerker in Auftrag gegeben haben und die Kosten müssen durch Rechnung sowie durch den Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Bei Bezahlung gegen Quittung ist also ein Steuerabzug nicht zulässig! Mehr Informationen zum Thema „Gartenpflege ist steuerlich absetzbar“ sind erhältlich auf der BGL-Homepage im Internet unter www.galabau.de in der  Rubrik „Aktuelle Themen“.
BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker weist darauf hin: „Zurzeit wird ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung geplant. Darin ist eine steuerliche Absetzbarkeit von Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen – auch für den Garten – vorgesehen.“ Damit gingen die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit auch über die Gartenpflege hinaus. „Unser Berufsstand würde dies sehr begrüßen“, betont der Garten- und Landschaftsexperte Hanns-Jürgen Redeker.  

Ansprechpartner:
Joachim Scheer
Tel: 02224 7707-25, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: J.Scheer@galabau.de

zurück