BGL: Gesetzentwurf benachteiligt Landschaftsgärtner
Handwerker bei „Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ nicht bevorzugen
Bad Honnef. Mit Nachdruck machte der Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), Hanns-Jürgen Redeker, jetzt gegenüber Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos deutlich: „Durch das geplante Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung dürfen die Landschaftsgärtner nicht benachteiligt werden.“
Die gegenwärtig im Gesetzesentwurf enthaltenen Formulierungen ließen jedoch Fehlinterpretationen zu. So sei zu befürchten, dass künftig nur die von – in der Handwerksrolle eingetragenen – Handwerksbetrieben erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuermindernd geltend gemacht werden könnten. „Dadurch würden die vom BGL vertretenen rund 12.500 kleinstrukturierten, mittelständischen und nicht handwerkspflichtigen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues eindeutig benachteiligt“, kritisierte BGL-Präsident Redeker.
Er zeigte auf: „Viele legal ausgeführte handwerksfreie Dienstleistungen werden durch eine einengende Auslegung des Gesetzes von dem Förderinstrument ausgeschlossen.“ Dabei habe die grüne Branche mit ihren rund 85.000 Beschäftigten (davon knapp 57.000 gewerbliche Arbeitnehmer) und einem Umsatz in 2004 von rund 4,36 Milliarden Euro doch ein hohes Interesse daran, zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland beizutragen. Hanns-Jürgen Redeker: „Wir Landschaftsgärtner wollen den Wirtschaftsaufschwung mitgestalten. Dazu müssen für unsere mittelständischen Betriebe aber auch die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für Handwerksbetriebe.“
Haushaltsbezogen können bislang laut Einkommensteuergesetz (§ 35a, Absatz 2) für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wie der Gartenpflege 20 Prozent der aufgewendeten Kosten – maximal 600 Euro pro Jahr – von der Steuer abgezogen werden.
Der BGL-Präsident betonte: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn dies nicht nur für die gärtnerischen Pflegeleistungen gelten würde. Die steuerliche Absetzbarkeit müsse auch auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Außenanlagen (meistens des Gartens) ausgedehnt werden, forderte er mit Blick auf die von der Bundesregierung beabsichtigten Impulse für Wachstum und Beschäftigung.
Ansprechpartner:
Dr. Hermann J. Kurth
Tel: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
zurück