23.03.2006BGL kritisiert ordnungspolitische FehlentwicklungenKombilohn – MindestlohnBad Honnef. Mit großer Sorge beobachtet der grüne Berufsstand die politischen Entwicklungen rund um die Einführung eines Kombilohnes und eines Mindestlohnes. Der Präsident des Bun-desverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), Hanns-Jürgen Redeker kritisierte: „Ordnungspolitisch steht fest, dass diese Themen alles andere als vernünftige Vor-aussetzungen für Wachstum und Beschäftigung darstellen. Über Kombilöhne sehen wir die Ge-fahr von Drehtüreffekten. Und Mindestlöhne bergen die Gefahr marktfremder Lohnfestsetzun-gen mit ihren negativen Folgen bis hin zum Arbeitsplatzabbau.“ Kombilohn schafft keine neue ArbeitBGL-Präsident Redeker wies mit Nachdruck darauf hin: „Die Einführung eines Kombilohnes schafft keine neue Arbeit. Im Gegenteil, sie erhöht die Gefahr, Arbeitnehmer vom Ersten in den Zweiten Arbeitsmarkt zu transportieren und gleichzeitig die Entwicklung marktgerechter Löhne zu verhindern.“ Der Berufsstand habe genug Erfahrungen aus ABM-Zeiten. Und die aktuellen Auseinandersetzungen zum Thema „Ein-Euro-Jobber“, von denen ganz besonders Unterneh-men aus Nordrhein-Westfalen betroffen seien, unterstrichen dies, so Redeker. Der Berufsstand stelle sich dem Thema und fordere Schutzmechanismen für besonders betrof-fene Branchen. Diese sind über gesetzliche Rahmenbedingungen (wie eine wirtschaftszweig-orientierte Deckelung und das Mitspracherecht von Fachverbänden durch Unbedenklichkeits-bescheinigungen) schon bei der Einführung der Möglichkeit, arbeitslose Sozialhilfeempfänger über Mehraufwandsentschädigung zu beschäftigen, im Rahmen des SGB II gefordert worden. Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf Wertschöpfung am MarktRedeker zeigte außerdem auf: „Arbeitsplatzabbau ist das Ergebnis, wenn über Mindestlöhne nicht marktgerechte Löhne zu zahlen sind und wenn dem nur eine geringe Wertschöpfung ge-genübersteht.“ Diese Erfahrung habe nicht nur die Bauwirtschaft mit ihrem Baumindestlohn ge-macht; sie ergebe sich bereits aus der Tatsache, dass der marktgerechte Lohn stets im Ver-hältnis zur möglichen Wertschöpfung stehe. „Dagegen steht der Mindestlohn – gerade im Zusammenhang mit dem Kombilohn – eher in ei-nem Verhältnis zu den gesetzlich festgelegten Fürsorge- und Bedürftigkeitseinkommen; inso-fern nimmt er keinerlei Rücksicht auf die Wertschöpfung am Markt“, betonte der BGL-Präsident.Ansprechpartner:Herbert HüsgenTel: 02224 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de zurück