Vegetation leidet unter extremer Hitze- und Trockenperiode

BGL: Heißer Sommer bringt Risiken für den Garten- und Landschaftsbau

Bad Honnef. Durch die anhaltende Hitze- und Trockenperiode in Deutschland leidet neben den Menschen und Tieren in erheblichem Maße auch die Vegetation. Darauf macht der Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (GL), Hanns-Jürgen Redeker, aufmerksam. Insbesondere gelte dieses für Neupflanzungen und Neuansaaten, deren Pflege derzeit durch Bewässerungen und andere Schutzmaßnahmen zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaues führen. Neben Trocken- oder Hitzeschäden könne es sogar zu ganzen Pflanzenausfällen kommen.
Auftraggeber über notwendiges Wässern der Vegetation informieren
Den Fachbetrieben mit ihrem Wissen um die Zusammenhänge und Bedürfnisse rund um die Pflanze und Vegetation rät Redeker: „Denjenigen Auftraggebern, die nicht über das erforderliche Fachwissen zum Wässern verfügen, sollte unbedingt die Notwendigkeit des ausreichenden Wässerns schriftlich mitgeteilt werden.“ Dieses gelte auch für bereits abgenommene Anlagen, die sich noch in der Frist für Mängelansprüche befinden. Der BGL-Präsident erklärt: „Da es schnell zu Schäden kommen kann, ist unverzügliches Handeln notwendig. Es muss eine schnelle Entscheidung des Auftraggebers herbeigeführt werden. Lehnt der Auftraggeber das erforderliche Wässern ab, so trägt er das Risiko möglicher Schäden.“
Vergütung von Bewässerungs- und Schutzmaßnahmen
Selbstverständlich gehörten das Wässern und weitere Schutzmaßnahmen zur Abwendung von Trocken- und Hitzeschäden zu den Leistungen, die der Auftraggeber zu vergüten habe, betont Redeker. Sofern hierzu keine vertragliche Regelungen existierten, seien vor der Ausführung diese Arbeiten zu vereinbaren und deren Vergütung festzulegen. Redeker: „Kann eine Entscheidung des Auftraggebers kurzfristig nicht herbeigeführt werden, sollte der Auftragnehmer prüfen, ob er auch ohne Auftrag Bewässerungsgänge (zum Beispiel zur Vermeidung des unabwendbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstandes) ausführt.“ In diesen Fällen seien alle Maßnahmen genau zu dokumentieren und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Auch hier habe der Auftraggeber die Leistungen zu vergüten.
Bewässerung kostengünstiger als Ersatzpflanzungen
Der BGL-Präsident fasst zusammen: „Alle Leistungen der Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues zur Abwendung von Hitze- und Trockenschäden sind auch durch den Auftraggeber zu vergüten, sofern er über die Notwendigkeit vorher informiert wurde und der Vergütungsanspruch angemeldet wurde.“ Doch im Vergleich der Kosten für den Ersatz komplett eingegangener Pflanzungen dürften sich die Kosten zur Bewässerung in der Regel eher an der unteren Grenze bewegen.

Ansprechpartner:
Heinz Schomakers
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-48, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Schomakers@galabau.de

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