Landschaftsgärtner sorgen für mehr Sicherheit auf Spielplätzen

Der GaLaBau hat Experten für Aufbau, Wartung und Kontrolle von Spielgeräten

Nürnberg/Bad Honnef. Die 17. Internationale Fachmesse "Urbanes Grün und Freiräume - Planen - Bauen - Pflegen" in Nürnberg (13. - 16. September 2006) rückt im Rahmen der Sonderschau "Spielgeräte praxisnah" viele Neuheiten für Spielplätze und Freizeitanlagen in den Mittelpunkt. Natürlich geformte Spielelemente, attraktive Themenspielplätze und Spiellandschaften ziehen Kinder ganz in ihren Bann. "Landschaftsgärtner sind gefragte Experten bei der Anlage von Spielplätzen", zeigt der Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), Hanns-Jürgen Redeker, auf. Er lenkt den Blick auch auf Marktchancen: "Kontrolle und Wartung von Spielplätzen haben eine hohe Bedeutung. Die Fachbetriebe des Garten- und Landschaftsbaues wollen dieses wichtige Aufgabengebiet in Zukunft noch stärker für sich erschließen."
Auf Grund ihres Know-hows seien die Experten für Garten und Landschaft prädestiniert für die fachkundige Kontrolle und Wartung von Spielplätzen, so Redeker. Er erklärt: "Die überwiegende Zahl von Spielplätzen wird von Landschaftsgärtnern errichtet. Sie sind mit den Örtlichkeiten und Bedingungen aber auch bestens vertraut, da ihnen oft gleichzeitig die Pflege der Grünflächen obliegt."    
Die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht
Alle Betreiber von Spielplätzen - zum Beispiel Kommunen, Kindergärten, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften - sind zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet. Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich ab aus dem § 823 des BGB. Hier heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstanden Schadens verpflichtet." Dies bedeutet: Jeder, der zum Beispiel einen Spielplatz eröffnet, muss alles Zumutbare unternehmen, um einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten.
Arten und Abstand der Sicherheitskontrollen
Entsprechend der DIN EN 1176-7, Spielplatzgeräte; Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb gibt es drei verschiedene Inspektionsarten:
-  Visuelle Routine-Inspektion, (täglich) bis 14-tägig durchzuführen.
-  Operative Inspektionen, alle ein bis drei Monate durchzuführen.
-  Jährliche Hauptinspektionen, mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Wartung und Pflege erhöhen Lebensdauer von Spielgeräten
BGL-Präsident Redeker hebt hervor: "Die Fachbetriebe des Garten- und Landschaftsbaues können den Auftraggebern die Notwendigkeit der regelmäßigen Spielplatzkontrollen aufzeigen und diese Gelegenheit verstärkt nutzen, ihre Dienstleistung mit Blick auf die Durchführung der Inspektionen sowie die Pflege und Wartung der Spielgeräte anzubieten." Redeker betont: "Pflege und Wartung erhöhen die Lebensdauer der Geräte - dies kommt den Betreibern wirtschaftlich zugute."
Erfordernis der besonderen Fachkunde
Zur Durchführung der Kontrollen ist nach DIN EN 1176-7 Personal einzusetzen, das die entsprechende Befähigung hat, also geschult und sachkundig ist und somit über "Spezialkenntnisse" verfügt. Redeker zeigt auf: "Zur Erlangung und zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde können Mitarbeiter interessierter GaLaBau-Betriebe an entsprechenden Kursen teilnehmen, wie sie zum Beispiel von den DEULA-Schulen und vom TÜV angeboten werden."
Aktuellen Versicherungsschutz überprüfen
Fachbetriebe, die sich mit der Kontrolle von Spielplätzen befassen, sollten auf jeden Fall auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden achten. Hanns-Jürgen Redeker verweist auf Vorteile für Mitgliedsunternehmen der BGL-Landesverbände: "Bei Betrieben, die über die GaLaBau-Plus-Versicherung der GaLaBau-Finanzservice GmbH (GBF) versichert sind, ist dieses damit verbundene Risiko im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung bereits mitversichert." Betriebe, die sich diesem verantwortungsvollen Tätigkeitsfeld zukünftig verstärkt zuwenden wollten, sollten ihren aktuellen Versicherungsschutz überprüfen und ihn gegebenenfalls über die GBF erweitern.
Verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohl und Schutz der Kinder
Der Aufbau, die Wartung und die regelmäßige Kontrolle von Spielgeräten sind ein besonders verantwortungsvolles Aufgabengebiet, in dem nur qualifizierte Personen tätig werden sollten. BGL-Präsident Redeker zeigt auf: "Wer wäre dazu besser geeignet, als unsere Fachbetriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues, die damit ihren Beitrag zur Sicherheit auf Spielplätzen leisten können. Denn es geht um nichts Geringeres als das Wohl und den Schutz unserer Kinder." 
 

Ansprechpartner:
Heinz Schomakers
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-48, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Schomakers@galabau.de

zurück