Vorrang für unternehmerisches Handeln hat hohe Bedeutung

BGL begrüßt Beschluss des Europäischen Parlaments zur Daseinsvorsorge

Bad Honnef. Das Europäische Parlament hat am 27. September 2006 einen Entschließungsantrag zur Daseinsvorsorge verabschiedet, der die Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten und damit der Länder und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland vorsieht. "Wir unterstützen das Bekenntnis des Europäischen Parlaments zur Subsidiarität und Gestaltungshoheit der EU-Mitgliedsstaaten in der Frage der Daseinsvorsorge", kommentierte Dr. Hermann J. Kurth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), diesen Entschließungsantrag des EU-Parlaments.
Der BGL-Hauptgeschäftsführer fügte hinzu: "Die Forderungen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder in ihren gemeinsamen Stellungnahmen über ein Grünbuch und ein Weißbuch der EU-Kommission zur Subsidiarität und Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten halten wir für einen richtigen Ansatz. Allerdings weisen wir darauf hin, dass diese auch Grenzen haben." Insbesondere für den kleinstrukturierten Mittelstand - wie den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - seien der Vorrang unternehmerischen Handelns in einer sozialen Marktwirtschaft und die Nachrangigkeit staatswirtschaftlichen Handelns der Länder von besonderer Bedeutung.
Denn vor dem Hintergrund der ständigen, extremen Finanzknappheit der Kommunen in Deutschland führe die Umorganisation der Grünflächenämter immer zum Wettbewerb des kommunalwirtschaftlich tätigen Dienstleisters mit den klein- und mittelständischen GaLaBau-Betrieben. Dr. Kurth zeigte auf: "Dies alles wurde unter dem Deckmantel der Daseinsvorsorge betrieben. Von Seiten des grünen Berufsstandes war es notwendig, diese Fehlentwicklung zum Teil gerichtlich zu stoppen und die zuständigen Politiker in den Bundesländern zum Handeln zu zwingen." So konnten zuletzt in Bayern und Baden-Württemberg erfolgreich bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden: Über die konsequente Einhaltung der Gemeindeordnungen sei es nun möglich, entsprechende staatswirtschaftliche Tendenzen zu stoppen.
Der BGL-Hauptgeschäftsführer betonte: "Es kann schließlich nicht sein, dass die kleinstrukturierten GaLaBau-Unternehmen über ihre Arbeitsplätze und eigene Steuerabgaben erst die Finanzierungsgrundlagen für die öffentliche Hand bilden, um dann in einem ungleichen Wettbewerb gegen kommunale Dienstleister anzutreten, die ein solides Auftragspolster und das Geld der Steuerzahler im Rücken haben."
Dr. Kurth: "Wir erwarten, dass die Kommission das Votum des Europäischen Parlaments aufgreift und im Sinne des Entschließungsantrags handelt. Dahingehend wird der BGL gemeinsam mit der European Landscape Contractors Association (ELCA) auch weiterhin auf europäischer Ebene im Sinne des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues agieren." 
  
 
Ansprechpartner:
Herbert Hüsgen
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de

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