Müntefering sieht keinen Anlass für Mindestlohn im GaLaBau

BGL: Grüne Branche lehnt die geplante Einführung eines Mindestlohnes ab

Bad Honnef. Vor dem Hintergrund einer Branchen-Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wird zurzeit in den bundespolitischen Gremien die Einführung von Mindestlöhnen diskutiert. Mit Blick auf die aktuellen Debatten hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) nachdrücklich gegenüber Bundesarbeitsminister Franz Müntefering die fortgeschrittenen Überlegungen kritisiert. BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth betonte in einem Schreiben an den Minister: "Bisher sind wir von der Einführung eines Mindestlohnes keineswegs überzeugt und lehnen ihn ab."
Bundesarbeitsminister: Mindestlohn-Entscheidung liegt bei den Tarifvertragsparteien
Franz Müntefering antwortete jetzt auf die Kritik aus der grünen Branche: "Der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist nach Paragraph 1, Abs. 1 AEntG  i.V.m. § 1 Abs. 4 der Baubetriebeverordnung bereits in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einbezogen. Für weitergehende Überlegungen sehe ich derzeit keinen Anlass." Der Bundesarbeitsminister ergänzte: "Ob die Branche in Ausfüllung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes von den Möglichkeiten eines eigenen tariflichen Mindestlohnes Gebrauch macht, ist eine Entscheidung, die zunächst die Tarifvertragsparteien unter Berücksichtigung in ihrer Branche zu treffen haben."
GaLaBau befürchtet Fehlentwicklungen bei "Ein-EuroJobs" und "neuen" Kombilöhnen
BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth hatte den Bundesarbeitsminister auch darauf hingewiesen, dass die kleinstrukturierten mittelständischen Betriebe in der baunahen Branche des Garten- und Landschaftsbaues schon seit 1996 mit der Problematik der Abgrenzung zum Mindestlohn Bau erfolgreich leben und sich auseinandersetzen müssten. Er erklärte: "Gleichzeitig musste unsere Branche in den 90er Jahren böse Erfahrungen in der Zeit der völlig fehlgeleiteten Förderung des zweiten Arbeitsmarktes über Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen machen." Gleiche Fehlentwicklungen beobachte der GaLaBau bei den "Ein-Euro-Jobs" und befürchte die Branche auch bei den "neuen" Kombilöhnen. Nicht zuletzt zeigte Dr. Kurth dem Minister auf: "Unsere Erfahrungen könnten aus unserer Sicht aufschlussreich für die Diskussionen in Ihrem Hause sein."
Der Bundesarbeitsminister wies die Befürchtungen der grünen Branche zurück und betonte: "Im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung (ABM, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) mussten und müssen auch Arbeiten aus dem Garten- und Landschaftsbau zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Wenngleich Abgrenzungen zu regulären Beschäftigungen in diesem Wirtschaftszweig nicht immer ganz einfach sind, kann von einer fehlgeleiteten Förderung des zweiten Arbeitsmarktes nicht gesprochen werden."
Müntefering hob hervor: "Befürchtungen hinsichtlich der Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen nehme ich sehr ernst. Es liegt ganz sicher nicht im Interesse der Bundesregierung, durch öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen." Er ergänzte: "Sofern mir konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme von öffentlich geförderter Beschäftigung bekannt werden, werde ich eine Überprüfung veranlassen."
GaLaBau: Entscheidung kritisch bewerten und praktische Auswirkungen kontrollieren
BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurth kommentierte die Einlassungen Münteferings: "Dem Grunde nach sind die Antworten des Bundesministers erfreulich - ohne Zweifel. Gleichwohl müssen wir die weitere Entscheidungsfindung der Politik und der Bundesregierung kritisch bewerten und anschließend die praktischen Auswirkungen kontrollieren."
Ansprechpartner:
Dr. Hermann J. Kurth
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
 

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