Ziel: Arbeitsplätze sichern und Winterarbeitslosigkeit vermeiden
BGL: Jahresarbeitszeit im GaLaBau erfolgreich eingeführt
Bad Honnef. Die erfolgreiche Einführung der Jahresarbeitszeit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau war das beherrschende Thema in den vergangenen Wochen und Monaten in der grünen Branche. Die Mitgliederversammlungen der Landesverbände des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) und auch die bundesweit zahlreichen und sehr gut besuchten Informationsveranstaltungen boten ausreichend Möglichkeiten, Details zur Frage zu diskutieren: "Wie setze ich die neue Jahresarbeitszeitsystematik in meinem Betrieb um?"
BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker erläuterte: "Flexible Arbeitszeitgestaltungen bedeuten zu aller erst, die konkreten Planungen im Hinblick auf die Auftragslage und die Auftragsabwicklung auf den Prüfstand zu stellen und optimal zu organisieren. Daraus resultiert eine Anpassung der jeweiligen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer an den Bedarf, so dass die bestmögliche Abwicklung der Aufträge erfolgen kann." Gleichzeitig mussten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bestehende Belegschaft genauso angepasst werden, wie für neu hinzu gekommene Ar-beitnehmer, die üblicherweise im Frühjahr eingestellt werden.
Verstetigten Monatslohn einführen und Insolvenzschutz abschließen
Mit dem Monat April und der Einführung der Jahresarbeitszeit wird in den Betrieben nun ein verstetigter Monatslohn auf der Basis einer 39-Stunden-Woche in den alten Bundesländern und einer 40,5-Stunden-Woche in den neuen Bundesländern gezahlt. So sind in den alten Bundes-ländern 169,65 Stunden und in den neuen Bundesländern 176,18 Stunden der Maßstab für die gleichmäßige monatliche Entlohnung in den nächsten zwölf Monaten bis einschließlich März 2008. Gleichzeitig musste sich der Betrieb Gedanken über die Form der Insolvenzabsicherung zukünftiger Ausgleichsstundenkonten in der Jahresarbeitszeitsystematik machen. Dazu hat der BGL gemeinsam mit AON Jauch & Hübener eine Bürgschaftslösung mit der R + V Versicherung entwickelt, die den Betrieben zur Verfügung gestellt wurde. Im Wege einer Höchstbetragsbürgschaft werden in diesem System alle Arbeitsstunden auf den Ausgleichsstundenkonten im Betrieb abgesichert und die Bürgschaftsurkunde wird hinterlegt bei der Einzugstelle für Winterbeschäftigungs-Umlage im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (EWGaLa), die als Treuhänder fungiert.
Unterbau für das neue Saison-Kurzarbeitergeld
Zum 1. April 2007 traten die Änderungen der Winterbeschäftigungs-Verordnung in Kraft, die auch im GaLaBau die neuen Möglichkeiten eröffnen mit den drei ergänzenden Leistungen: Mehraufwands-Wintergeld (MWG), Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Erstattung der Sozialversi-cherungsbeiträge für Saison-Kurzarbeitergeld. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich die Gesamtkosten von zwei Prozent im Verhältnis 60 : 40 teilen. Der Arbeitgeber führt, wie gewohnt, die Gesamtumlage an die EWGaLa ab.
Im Hinblick auf die betriebliche Einführung der Jahresarbeitszeit galt es, die betrieblichen Planungen so zu überdenken, dass mit der Einführung von Ausgleichsstundenkonten und der Verstetigung des Monatslohnes mögliche Sondersituationen so gestaltet werden, dass sie im nächsten Winter nicht Saison-Kug-schädlich sind. Insoweit sind Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen oder neue Arbeitsverträge oder bestehende Betriebsvereinbarungen angepasst worden, um die Funktionsfähigkeit als Unterbau der neuen Saison-Kurzarbeitergeld-Regelungen in den Betrieben zu gewährleisten.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
BGL-Präsident Redeker zeigte auf: "Beide Mitglieder der Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben Vorteile von den tariflichen Neuregelungen." Die Vermeidung von Winterarbeitslosigkeit und die Sicherung von Arbeitsplätzen über das ganze Jahr stehen sicherlich im Fokus der Arbeitnehmerinteressen. Motivierte und zufriedene Mitarbeiter sind das Ergebnis eines verstetigten Monatslohnes und eines sicheren Arbeitsplatzes und daher besonders interessant für den Betriebsinhaber. Denn Einkommenssicherheit sowie bessere Planbarkeit von Freizeit, familiären Anforderungen und Weiterbildungsaktivitäten sind wichtige Determinanten, wenn der Arbeitnehmer in die Zukunft blickt und dies von einem sicheren Arbeitsplatz aus tut.
Die flexible Anpassungsfähigkeit witterungsbedingter Einsatzmöglichkeiten im ganzen Jahr sowie ausreichende Berücksichtigung des Nachfrageverhaltens verschiedener Kundengruppen und verschiedener Marktsegmente ohne kostenträchtige Beschäftigungsschwankungen zu bewältigen - dies bietet den Arbeitgebern Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Gleiche positive Effekte können durch den optimierten Einsatz von Geräten, Maschinen und Kraftfahrzeugen erzielt werden. Diese können besser ausgelastet und deren Betriebszeiten ausgeweitet oder verkürzt werden. Weitere betriebswirtschaftliche Vorteile entstehen durch Senkung der Lagerkos-ten.
BGL-Präsident Redeker: "Im Gesamtergebnis besteht eine bessere Planbarkeit mit dem Ziel einer ausgewogenen Betriebsstruktur, die letztlich eine weitere wichtige Grundlage für motivierte und zufriedene Mitarbeiter darstellt. So schließt sich der Kreis. Denn nur motivierte Mitarbeiter sind die Grundlage des Erfolges. Sie sind schon immer das wichtigste Kapital unserer mittel-ständischen GaLaBau-Betriebe gewesen." Er ergänzte: "Zukunftsfähige Instrumente wie die Einführung der Jahresarbeitszeit und die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Saison-Kurzarbeitergeld sind neue Stellschrauben für betriebliche Anpassungsfähigkeit, die der Mittelstand zu jeder Zeit benötigt."
Ansprechpartner:
Herbert Hüsgen
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de
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