Wettbewerbsnachteile durch ungleiche Umsatzbesteuerung aufheben

BGL fordert Ende der Wettbewerbsverzerrung im GaLaBau-Markt

Bad Honnef. Privatwirtschaftliche Unternehmen sind immer stärker einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Dies ist dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ein Dorn im Auge. BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker erläuterte: "In vielen Wirtschaftszweigen bieten staatliche Unternehmen, Unternehmen der Wohlfahrtsverbände und private Unternehmen konkurrierende Leistungen am Markt an. Im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind dort Grünflächenämter und Bauhöfe zu nennen. Sie erstellen ebenso Parkplätze für schwedische Möbelhäuser wie sie Garten- oder Baumpflege-Maßnahmen für private Auftraggeber ausführen."
Redeker ergänzte: "Bei den Wohlfahrtsverbänden sind die gemeinnützigen Einrichtungen mit ABM-Kräften oder Ein-Euro-Jobbern genauso im GaLaBau-Markt aktiv, wie die Werkstätten für Behinderte. Letztere bieten besonders im Pflegebereich zusätzlich gerne gewerblichen Auftrag-gebern die Verrechnung einer möglicherweise zu zahlenden Schwerbehindertenabgabe an."
Kritik an Privilegien für staatliche oder soziale Leistungserbringer
Der BGL-Präsident zeigte auf: "Unsere kleinstrukturierten mittelständischen GaLaBau-Betriebe haben da keine Chance. Mit ihrer 19-prozentigen Umsatzsteuerpflicht stehen sie den steuerli-chen Privilegierungen dieser staatlichen oder sozialen Leistungserbringer letztlich hilflos gegenüber."
Die Marktverhältnisse seien im besonderen Maße gegenüber den privatwirtschaftlichen Unternehmen verzerrt. Redeker stellte fest: "Schutzmechanismen wie § 8 Nr. 6 VOB/B sehen zwar vor, dass solche Einrichtungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Doch diese Schutzmechanismen werden zum Beispiel durch entsprechende Vorschriften des Landes vollständig ausgehebelt. Denn nach diesen Landesvorschriften ist diesen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände zwingend der Zuschlag zu erteilen, wenn sie nur bis zu 15 Prozent teurer im Wettbewerb sind."
Durch Wettbewerbsverzerrung gehen dem GaLaBau Marktsegmente verloren
Der BGL-Präsident erklärte: "Diese Phänomene sind seit mehr als einem Jahrzehnt kontinuierlich zu beobachten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und Unterstützung." Der BGL kritisiere vor allem, dass dem Garten- und Landschaftsbau aufgrund dieser ungleichen Besteuerung beziehungsweise der wettbewerbsverzerrenden Rahmenbedingungen mehr und mehr Marktsegmente verloren gingen oder diese gar nicht erst eröffnet würden.
Dabei werde im Bereich staatswirtschaftlicher Tendenzen in der Auseinandersetzung vor Ort vor allem das Argument der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen verwendet. Gleich-falls Erfolg hätten im Bereich der sozialen Träger die Argumente "Gutes zu tun" und damit ein gutes Gewissen zu erzeugen beziehungsweise das Gewissen zu beruhigen.
Grüner Berufsstand unterstützt Aktivitäten der Entsorgungswirtschaft
"Vor allem dem Selbstverständnis ungleicher Umsatzbesteuerung mit wettbewerbsverzerren-dem Charakter muss dringend Einhalt geboten werden", forderte BGL-Präsident Redeker. Mit branchenübergreifenden Aktionen müsse dieser Entwicklung begegnet werden. Er erklärte: "So unterstützt unser Berufsstand insbesondere die Aktivitäten der Entsorgungswirtschaft unter Führung des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE). Dieser hat eine Beschwerde zur Europäischen Kommission gegen die steuerliche Ungleichbehandlung im Abwasserbereich eingereicht und eine weitere Beschwerde zur steuerlichen Gleichstellung für den gesamten Entsorgungsbereich vorbereitet."
Grundsatz des "Wettbewerbes auf gleicher Augenhöhe" muss gelten
Redeker: "Denn am Ende steht der kleinstrukturierte Mittelstand auf verlorenem Posten, weil wegen fehlender Aufträge letztlich Steuern und Abgaben nicht mehr gezahlt werden können und damit die tragenden Säulen unseres Staates ihr Fundament verlieren. Ordnungspolitisch muss der Grundsatz des Wettbewerbs auf gleicher Augenhöhe ganz besonders im Hinblick auf staatliche Unternehmen genauso gelten, wie im Hinblick auf die Unternehmen mit sozialrechtlichem Hintergrund. Gerade im Verhältnis zu letzteren ist die Unterscheidung nach wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und sozialem Engagement dringend geboten - es muss gewährleistet sein, dass steuerlich begünstigte Spendenmittel und ehrenamtliche Tätigkeit in soziale Leistung fließen können und nicht den Wettbewerb verzerren." 
 

Ansprechpartner:
Herbert Hüsgen
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de
 

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