BGL fordert Nachbesserungen für den Mittelstand

GaLaBau: Unternehmensteuerreform geht in vielen Bereichen in die richtige Richtung

Bad Honnef. Aus Sicht des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) bewegt sich der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Unternehmensteuerreform in die richtige Richtung: Vor allem die Senkung der betrieblichen Steuern von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent (Körperschaft-/Gewerbesteuer) sowie die Möglichkeit für Personengesellschaften und Einzelunternehmen, nicht entnommene Gewinne mit einem Steuersatz zu versteuern, der etwa dem der Kapitalgesellschaften entspricht ("Optionsmodell"),  bieten wichtige Anreize, Finanzmittel im Unternehmen zu belassen und dadurch die Unternehmenssubstanz zu stärken.
Von diesem Vorhaben profitieren auch die überwiegend mittelständischen Unternehmen der grünen Branche. Da durch die Unternehmensteuerreform die Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Rechtsformen spürbar verringert werden, stellt das Optionsmodell - für sich betrachtet - einen bedeutsamen Meilenstein auf dem Weg zur steuerlichen Rechtsformneutralität dar.
Steuerrecht darf nicht noch komplizierter werden
"Aber nicht alles, was glänzt, ist Gold", gibt BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker zu bedenken. Redeker ist selbst mittelständischer Unternehmer und kennt daher die Probleme der von ihm vertretenen Unternehmen aus eigener Praxis: "Es ist zu befürchten, dass die von der Un-ternehmensteuerreform ausgehenden Fortschritte mit einer weiteren Verkomplizierung des ohnehin undurchsichtigen Steuerrechts einher gehen, die im Ergebnis dazu beitragen werden, den guten Ansatz zu konterkarieren!"
Ertragsschwache und kleine Unternehmen haben wenig von Senkung der Steuersätze
Es ist aber nicht nur die zu erwartende höhere Belastung der Unternehmen durch die Bürokratie, die dem Präsidenten des BGL Sorgen macht. Er sieht auch Risiken in den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung: "Von dieser Unternehmensteuerreform werden nach der-zeitigem Stand nicht alle Unternehmen profitieren. Insbesondere die ertragschwachen und kleinen Unternehmen haben wenig von der Senkung der Steuersätze. Gleichwohl müssen sie wegen der im Zuge der Gegenfinanzierungsmaßnahmen vorgenommenen Streichungen von Steuervorteilen die Kosten der Reform mittragen", so Redeker.
Außerdem weist er darauf hin: "Stichworte wie Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe, Abschaffung der degressiven Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter beziehungsweise die massiven Einschnitte bei der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter verunsichern kleine und mittlere Unternehmen zutiefst."
Bestimmungen des Gesetzentwurfes prüfen und Mehrkosten durch Bürokratie vermeiden
Der BGL macht sich daher im Gesetzgebungsverfahren dafür stark, dass hier nachgebessert wird. Gerade weil der unternehmerische Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist, neue Arbeitsplätze in Deutschland schafft und seiner Ausbildungsaufgabe beispielhaft nachkommt, muss seitens des Gesetzgebers zum einen dafür Sorge getragen werden, jede einzelne Bestimmung des Gesetzesentwurfs noch einmal daraufhin zu prüfen, inwieweit bürokratische Mehrkosten vermieden werden können. Zum anderen sollte als Ziel formuliert werden, dass kleinere und mittlere Unternehmen nur in dem Maße belastet werden dürfen, wie sie von der Reform entlastet werden.
Gefordert: Wirksame Soforthilfe für kleine und mittlere Betriebe
Für BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker ist klar, wie kleinen und mittleren Betrieben sofort wirksam geholfen werden kann: "Für Betriebe mit einem steuerlichen Betriebsvermögen (Eigenkapital) von maximal 210.000 Euro sollte gelten, dass
· der Freibetrag bei der gewerbesteuerlichen Zinsschranke deutlich erhöht und die
· die unternehmensfreundliche Staffelung der Messzahlen
(ein Prozent bis fünf Prozent, jeweils in 12.000 Euro-Schritten) beibehalten wird,
· Neuanschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern weiterhin degressiv und
· geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einkaufswert von bis zu 800 Euro im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben werden dürfen." 
 

Ansprechpartner:
Herbert Hüsgen
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-15, Fax: 02224 7707-77, E-Mail: H.Huesgen@galabau.de

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