GaLaBau: "Kommunal-Kombi" gefährdet Jobs im ersten Arbeitsmarkt

Landschaftsgärtner begrüßen betriebsnahe Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher

Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) begrüßt, dass die Bundesregierung nun mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 das Gesetz zur "Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen" (Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III) verabschiedet hat. BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth: "Die Förderung benachteiligter Jugendlicher ist von großer Bedeutung. Die Maßnahmen zur betriebsnahen Qualifizierung - in Kombination mit Lohnzuschüssen der Bundesagentur für Arbeit - schlagen den jungen Menschen eine Brücke in ein reguläres Arbeitsverhältnis und den ersten Arbeitsmarkt." Dr. Kurth wertete es als sehr positiv, dass die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQJ) für teiltalentierte, benachteiligte und langzeitarbeitslose Jugendliche damit als Fördermöglichkeit etabliert werde.
Der BGL-Hauptgeschäftsführer zeigte auf: "Wir werden in unserer Branche entsprechende Maßnahmen anbieten." Dabei unterstrich er: "Die geplante Qualifikation soll ausschließlich in den Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaues stattfinden. Sie wird auf der Ebene unterhalb der regulären Ausbildung vermittelt." In der täglichen Praxis, auf der landschaftsgärtnerischen Baustelle, könnten Betriebsinhaber und Ausbilder die Eignung der Betroffenen am besten einschätzen und sie dann im Unternehmen auch richtig einsetzen.
Negative Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung will außerdem ab Anfang 2008 bis Ende 2009 schrittweise bis zu 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze fördern, die in Regionen besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen oder gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden. Das so genannte "Bundesprogramm Kommunal-Kombi" löst im Garten- und Landschaftsbau große Sorge um negative Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt aus.
Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der grünen Branche
BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth: "Durch öffentlich geförderte Beschäftigung dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Der Garten- und Landschaftsbau musste in der Vergangenheit schon durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) erhebliche Wettbewerbsnachteile verkraften. Auch die heutigen Ein-Euro-Jobs tragen zur Wettbewerbsverzerrung bei und gefährden in der grünen Branche - insbesondere in Ostdeutschland aber zunehmend auch im Westen - reguläre Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt."
Dr. Kurth ergänzt: "Der Kommunal-Kombi ist nichts anderes als die alten ABM in neuer Verpackung. Gerade mit Blick auf die nunmehr anziehende Konjunktur lehnt der BGL daher eine dauerhafte Subventionierung von 100.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei kommunalen Arbeitgebern für angeblich nicht vermittelbare Langzeitarbeitslose ab. Statt dessen sollten die Reformen fortgesetzt und noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt abgezielt werden." 
  
Ansprechpartner:
Dr. Hermann J. Kurth
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
 

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