Pflanzenschutz garantiert Verkehrs- und Betriebssicherheit
BGL und andere Verbände sind sich einig: Pflanzenschutz pflegt öffentliche Räume
Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) und die Europäische Gemeinschaft der Landschaftsgärtner (ELCA) setzen sich zusammen für einen praktikablen Pflanzenschutz ein. In Gesprächen mit anderen grünen Verbänden hat sich die gemeinsame Position herausgebildet, wonach ein wirksamer chemischer Pflanzenschutz in öffentlichem Grün unverzichtbar ist. BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker erklärte dazu: "Der BGL lässt keine Chance aus, diese Position gegenüber dem Europäischen Parlament zu vertreten."
Gemeinsam hatten der BGL und der Industrieverband Agrar sowie fünf weitere Verbände ein entsprechendes Positionspapier erarbeitet. Es ist eine Reaktion auf die Bestrebungen des Umweltausschusses im Europäischen Parlament. Dieser hatte in einem Richtlinienentwurf für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefordert, deren Anwendung in öffentlichen Räumen und auf Verkehrswegen vollständig zu verbieten. Aber auch dort spielen Pflanzenschutzmittel eine wichtige Rolle.
Effektive Vegetationskontrolle im Bahnverkehr erforderlich
Die Sicherheit im Bahnverkehr und die Betriebsicherheit in Teilen von Energieversorgungsanla-gen erfordern eine effektive Vegetationskontrolle. Das gewährleisten speziell für diesen Zweck zugelassene Herbizide. Für die Pflege von Gleisanlagen werden heute Ausbringungszüge eingesetzt, die ganz gezielt nur dort behandeln, wo tatsächlich Unkraut wächst.
Gefahr von Vogelschlag auf Flughäfen minimieren
Auf Flughäfen ist es unabdingbar, die Mauspopulation klein zu halten. Mäuse sind Nahrung für große Vogelarten. Jagende Vögel können mit startenden und landenden Flugzeugen kollidieren und schwere Unfälle auslösen. Durch Wühlmausmittel wird der Mausbesatz wirkungsvoll reguliert und die Gefahr des Vogelschlags minimiert.
Sport- und Golfrasen bespielbar halten
Auf Sport- und Golfrasen werden Pflanzenschutzmittel benötigt, um die Plätze gut bespielbar und gepflegt zu halten. Pflanzenschutzmittel für diese speziellen Anwendungen werden erst nach eingehender Prüfung durch die Behörden zugelassen. Sie werden nur durch sachkundige Personen und nach Bedarf ausgebracht, das heißt wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit, erhebliche Sachwerte oder die menschliche Gesundheit gefährdet sind.
Pauschale Verbote sind abzulehnen
Pauschale Verbote oder mechanistische Reduktionsprogramme für den Pflanzenschutz tragen nicht zur Nachhaltigkeit in diesem Anwendungsbereich bei. Auch öffentliche Räume und Verkehrsflächen benötigen innovative Wirkstoffe und sachkundige Anwendung, um Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter immer umweltverträglicher bekämpfen zu können.
Ansprechpartner:
Dr. Michael Henze
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: M.Henze@galabau.de
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