BGL: Grüngut-Verwertung berührt nicht die Nahrungsmittelkette

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Landschaftsgärtner fordern Klarstellung bei Novellierung

Bad Honnef. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) forderte jetzt eine Klarstellung im Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften im "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG).
BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker machte deutlich: "Es ist nicht hinnehmbar, dass nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Straßenbegleitgrün, Grasschnitt aus öffentlichen Parks oder von Golfplätzen und Grünrückschnitt aus dem Garten- und Landschaftsbau bei der energetischen Verwertung über eine Biogasanlage nicht den möglichen Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo-Bonus) erhalten sollen. Dagegen werden Gras- und Grünschnitt, soweit diese Partien im Rahmen des Vertragsnaturschutzes anfallen, sehr wohl mit dem Bonus belohnt. Hier werden gleiche Qualitäten mit zweierlei Maß gemessen."
Der BGL-Präsident fügte hinzu: "Raps und Mais erhalten den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen -  und das, obwohl sie der Lebensmittelproduktion entzogen werden! Grüngut erhält den Bonus nicht, auch wenn es buchstäblich auf der Straße liegt. Man muss sich fragen, ob dies richtig ist."
Kritik an gravierenden Einschränkungen
Wenn - so die Formulierung im neuen Entwurf gemäß Kabinettsbeschluss vom Dezember 2007 - nur noch die Verwertung von "Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen" mit dem NawaRo-Bonus gefördert werden solle, bedeute dies: "Die bei Pflegearbeiten des Garten- und Landschaftsbaues im öffentlichen und privaten Bereich anfallenden grünen Rohstoffe wären als Abfall zu behandeln", zeigte Redeker auf. Dies stelle - gegenüber dem früheren Referentenentwurf vom 9. Oktober 2007 und gegenüber dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2004 (§ 8, Absatz 2a) - eine gravierende Einschränkung der Nutzung nachwachsender grüner Rohstoffe dar.
Neue Formulierung für Positivliste erforderlich
Der BGL-Präsident forderte: "Es muss sichergestellt werden, dass alle Biomassen aus landschaftsgärtnerischer Pflege in der Positivliste enthalten sind." Dazu zählten kommunales Grüngut aus der Garten- und Parkpflege ebenso wie privates Grüngut, Rasenschnitt, Straßen- und Wegebegleitgrün sowie alle im Bereich des GaLaBaues anfallenden Biomassen. Der BGL schlug daher eine Neuformulierung des Punktes 8 in der Positivliste vor, die umfassender ist: Mit dem "NawaRo-Bonus" sollten künftig "Pflanzen und Pflanzenteile, die im Rahmen vegetationstechnischer Pflege und Instandhaltungsarbeiten anfallen" gefördert werden.
Landkreise und Kommunen könnten ihre Entsorgungskosten spürbar senken
Redeker erläuterte: "Wenn Straßenbegleitgrün als Biomasse bei der Stromgewinnung mit dem 'NawaRo-Bonus' gefördert wird, können die Landkreise und Kommunen ihre Entsorgungskosten spürbar reduzieren. Das kommt auch den Verbrauchern zugute."
Grüngut nutzen und pro Jahr mindestens 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen
Im Garten- und Landschaftsbau fallen bei Grün-, Strauch- und Baumschnitt jährlich mehrere hunderttausend Tonnen nachwachsende Rohstoffe an, die die Landschaftsgärtner zur Erzeugung von Bioenergie verwerten wollen. BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker betonte in diesem Zusammenhang: "Der energetischen Verwertung von Grünschnitt aus dem Garten- und Landschaftsbau und Straßenbegleitgrün kann nicht der Vorwurf der verwerflichen Nutzung von (Vor-)Produkten der Nahrungsmittelkette gemacht werden."
Die Nutzung ohnehin anfallenden Grüngutes zur Gewinnung von Biogas, Strom und Wärme - statt einer unmittelbaren Entsorgung - sei positiv zu bewerten. Redeker: "Mit der fortschrittlichen Technologie der Trockenfermentierung zur Gewinnung von Biogas wird auch kein wertvolles Wasser benötigt." Außerdem hob er hervor: "Wenn nur 500.000 Tonnen Grüngut der möglichen 2,2 Millionen Tonnen pro Jahr vor der Kompostierung energetisch genutzt werden, werden jährlich 100 Millionen Tonnen CO2 eingespart - bei zusätzlicher Wärmeverwertung ist dies noch wesentlich mehr."
Landschaftsgärtner unterstützen Ziele der integrierten Energie- und Klimapolitik
Der BGL-Präsident unterstrich: "Der Garten- und Landschaftsbau unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung zur nachhaltigen Umweltentwicklung und die ehrgeizigen Ziele der integrierten Energie- und Klimapolitik. Wenn der Gesetzgeber und die politisch Verantwortlichen ihre klimapolitischen Ziele ernst nehmen - daran besteht unseres Erachtens kein Zweifel - dann dürfen sie aber keinen Unterschied in der Förderung des grünen Rohstoffes Pflanze zur Bioenergie-Gewinnung machen." 
 
Ansprechpartner:
Dr. Hermann J. Kurth
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-10, Fax:  02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
 

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