BGL setzt sich für einheitliche Umsatzbesteuerung ein

Landschaftsgärtner fordern: Schluss mit der Wettbewerbsverzerrung im GaLaBau-Markt

Bonn/Bad Honnef. Die EU-Finanzminister haben Anfang März 2009 den Weg dafür freigemacht, in den Mitgliedsstaaten einen reduzierten Umsatzsteuersatz für landschaftsgärtnerische Dienstleistungen zuzulassen. Vor diesem Hintergrund plädiert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) jetzt in Deutschland dafür, die Benachteiligung der grünen Branche gegenüber staatlichen Unternehmen, Unternehmen der Wohlfahrtsverbände und insbesondere auch landwirtschaftlichen Unternehmen aufzuheben.
Privilegierung aufheben oder Umsatzsteuer herabsetzen
BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker erklärte: „Wir sind offen, welchen Weg die Bundesregie-rung zur Behebung der Ungleichbehandlung wählt: entweder ein Aufheben der Privilegierung für die oben genannten Branchen oder eine Herabsetzung der Umsatzsteuer für landschafts-gärtnerische Dienstleistungen.“ Bekanntlich wählen zum Beispiel die französische und die nie-derländische Regierung eine Herabsetzung des entsprechenden Umsatzsteuersatzes.
Landschaftsgärtner wollen „Wettbewerb auf Augenhöhe“
Den „Wettbewerb auf Augenhöhe“ fordert der BGL seit langem ein. Hanns-Jürgen Redeker be-grüßte mit Blick auf die Thematik auch die Stellungnahme von Marie-Luise Dött. Die Bundes-tagsabgeordnete und Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) hatte sich für eine einheitliche Umsatzsteuer ausgesprochen. Dabei halte sie höhere Steuerfreibeträge und Sozialleistungen für zielführender als „jede Ungleichbehandlung hinsichtlich der Mehrwertsteuer“, so Dött.
Durch Wettbewerbsverzerrung gehen dem GaLaBau Marktsegmente verloren
BGL-Präsident Redeker zeigte auf: „Durch die ungleiche Besteuerung beziehungsweise die wettbewerbsverzerrenden Rahmenbedingungen gehen dem Garten- und Landschaftsbau mehr und mehr Marktsegmente verloren oder werden gar nicht erst eröffnet.“ Er machte deutlich: „Ordnungspolitisch muss der Grundsatz des Wettbewerbs auf gleicher Augenhöhe ganz beson-ders im Hinblick auf staatliche Unternehmen genauso gelten wie im Hinblick auf die Unterneh-men der Landwirtschaft oder mit sozialrechtlichem Hintergrund. Sonst steht der kleinstrukturierte Mittelstand (die tragende Säule unseres Staates) bei 19-prozentiger Umsatzsteuerpflicht auf verlorenem Posten gegenüber den Anbietern, die vom Vorteil einer sieben-prozentigen Um-satzsteuerpflicht profitieren.“
 
Dr. Hermann J. Kurth
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
 

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