Landschaftsgärtner überzeugten die Clearingstelle EEG
Energie nutzen: NawaRo- und Landschaftspflege-Bonus für Landschaftspflegematerial
Bad Honnef. Die energetische Nutzung von Grünabfällen aus GaLaBau-Betrieben in Biogasanlagen zur Gewinnung von Biogas, Strom und Wärme wird jetzt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders gefördert. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) hat die zuständige Clearingstelle EEG überzeugt, eine entsprechende Empfehlung zur weiten Auslegung des Begriffs „Landschaftspflegematerial“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz herauszugeben. BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth freut sich über diesen Erfolg für die Landschaftsgärtner. Er zeigt auf: „Damit ist die seit langer Zeit herrschende Unsicherheit zu Vergütungsfragen beim Einsatz entsprechender Materialien zur Biogaserzeugung und Stromeinspeisung nun ausgeräumt.“
Auf der Basis der Empfehlung der Clearingstelle EEG werde die energetische Nutzung von Landschaftspflegematerial künftig mit dem NawaRo-Bonus von sieben Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom gefördert. Zusätzlich gebe es den Landschaftspflege-Bonus in Höhe von zwei Cent pro kWh Strom – vorausgesetzt, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallenden Pflanzen oder Pflanzenbestandteile nehmen einen Anteil von mehr als 50 Prozent der zur Stromerzeugung in einer Biogasanlage eingesetzten Stoffe ein.
Wertvolles Grüngut aus vegetationstechnischen Pflegemaßnahmen
Dr. Kurth betont: „Erfreulicherweise ist die Clearingstelle EEG dem von uns und der GaLaBauEnergy AG verfolgten, weiten Ansatz der Begriffsdefinition ohne Einschränkung gefolgt. Sie bestätigt die Eigenschaft von Landschaftspflegematerial sowohl für Biomasse aus den naturschutzspezifischen Herkunftsbereichen (Biotope, Naturschutzflächen, besonders geschützte Landschaftsbestandteile) als auch für sämtliches Material, welches auf Flächen anfällt, auf denen vegetationstechnische Pflegemaßnahmen vorgenommen werden.“
Explizit seien hier von der Clearingstelle EEG genannt: Straßenbegleitgrün, kommunaler Grünschnitt sowie Grünschnitt aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege, aus der Sport- und Golfplatzpflege und von Gewässerrandstreifen.
Wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit für Biomasse aus dem GaLaBau
Ein wesentlicher Punkt für die von der Clearingstelle EEG ausgesprochene Empfehlung sei der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die energetische Nutzung von Biomasse zu unterstützen, deren Akquisition gegenüber anderen Materialien aufwändiger und teurer sei, um somit eine wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit dieser Biomasse zu gewährleisten.
Der BGL-Hauptgeschäftsführer erläutert: „Mit der vorliegenden Erklärung der Clearingstelle lassen sich die von der GaLaBauEnergy AG zum Einsatz vorgesehenen Materialien fast ausnahmslos ohne Probleme dem Landschaftspflegematerial im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterordnen.“ Daher werde in der Praxis eine unproblematische Vergütungsgewährung bei Einsatz dieser Biomasse in den von der GEAG geplanten Biogasanlagen erwartet.
GaLaBau-Mitgliedsbetriebe: Marktvorteil durch bessere Wertschöpfung
Dies biete der GaLaBauEnergy AG (GEAG) sehr gute Zukunftsperspektiven. Im Garten- und Landschaftsbau fallen jährlich mehrere Hunderttausend Tonnen Grüngut an, die als Biomasse und nachwachsender Rohstoff in Biogasanlagen energetisch verwertet werden können. Dr. Kurth zeigt auf: „Mit den Möglichkeiten der GEAG verlängern wir die Wertschöpfungskette der inzwischen knapp 3.300 GaLaBau-Mitgliedsbetriebe unserer Landesverbände. Sie können auf diese Weise in absehbarer Zeit echte Vorteile gegenüber ihren Mitbewerbern am Markt nutzen.“
Ansprechpartner:
Dr. Hermann J. Kurth
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-10, Fax: 02224 7707-78, E-Mail: H.Kurth@galabau.de
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